Riester-Rente: BGH entscheidet über Transparenz in Verträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch über die Transparenz von Riester-Verträge beraten. Im konkreten Fall geht es um Formulierungen zur Beteiligung an Kostenüberschüssen in Verträgen der Allianz-Lebensversicherung (IV ZR 38/14).

Die BGH-Richter machten in der Verhandlung deutlich, dass sie das angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart für weitgehend überzeugend halten.

In den Vorinstanzen hatten sich der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg mit ihrer Forderung nach Streichung von Textpassagen durchgesetzt.

BGH-Richter halten das angefochtene Urteil des OLG Stuttgart für weitgehend überzeugend

In den Versicherungsbedingungen wird den Kunden eine Beteiligung an Überschüssen zugesagt. Nur über mehrere Verweise ist aber im Geschäftsbericht nachzulesen, dass Verträge mit weniger als 40 000 Euro Garantiekapital bei Kostenüberschüssen ausgenommen sind.

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Die BGH-Richter machten in der Verhandlung deutlich, dass sie das angefochtene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart für weitgehend überzeugend halten. Das OLG hatte moniert, dass nicht deutlich auf die Grenze hingewiesen wird. Es hatte dagegen nicht die Praxis beanstandet, Verträge je nach Verwaltungsaufwand unterschiedlich an Kostenüberschüssen zu beteiligen.

Solche Überschüsse entstehen, wenn eine Versicherung weniger Geld für die Verwaltung der Verträge ausgibt als geplant. Nach Angaben der Allianz gehe es dabei um 300 000 Euro, das wären pro Vertrag im Durchschnitt rund 60 Cent.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

 

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