Um die Zukunft der Riester-Rente wird derzeit kontrovers diskutiert. Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) in Berlin, spricht im Interview über die Fehler der Politik, die ewige Kostenfrage und erklärt, was Riester-Sparern im Falle einer Rückabwicklung droht.
Cash.Online: Sie erklärten kürzlich, dass die Riester-Rente einen „Geburtsfehler“ aufweise, den die Politik zu verantworten habe. Mittlerweile steht das politische Ziehkind der rot-grünen Koalition mit 15 Jahren an der Schwelle zum Erwachsenwerden. Um im Bild zu bleiben: Was müsste passieren, damit das „Kind Riester-Rente“ einer nachhaltigen und sicheren Zukunft entgegegengehen kann?
Morgenstern: Der Geburtsfehler an sich ist nicht mehr heilbar. Es hätte bei Einführung der Riester-Rente klar sein müssen, dass die Kürzung in einem obligatorischen System nicht durch eine freiwillige Zusatzvorsorge kompensiert werden kann, weil nie alle Betroffenen tatsächlich die freiwillige Vorsorge auch nutzen. Also kann heute nur noch „Schadensbegrenzung“ betrieben werden.
Dazu gehört erstens, sofort mit der Verunsicherung aufzuhören, die mit Ankündigungen über eine mögliche Abwicklung der Riester-Rente verbunden ist. Wer schließt denn heute noch einen Vertrag ab, wenn er von den Politikern hört, die Riester-Rente sei gescheitert und müsse abgewickelt werden? Gescheitert ist die Politik mit ihrer Hoffnung, einen flächendeckenden Ersatz für die Kürzungen in der gesetzlichen Rente durch die Riester-Rente zu erreichen.
Zweitens muss über die gesetzlich vorgeschriebene Brutto-Beitragsgarantie nachgedacht werden. Sie zwingt die Produktanbieter in Kapitalanlagen, die kaum noch nennenswerte Erträge abwerfen. Diese Beitragsgarantie hat enorme Opportunitätskosten, obwohl sie kaum greift, wie Berechnungen zeigen, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge unlängst vorgestellt hat.
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Wie verhält es sich mit den vielfach als zu hoch kritisierten Kosten für Riester-Verträge?
Hier muss endlich Transparenz hergestellt werden, damit durch die Entscheidung der Kunden für kostengünstige Anbieter Druck auf den Markt ausgeübt und der Wettbewerb verstärkt wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der Effektivkosten ist bislang eine Farce, weil eine einheitliche Berechnungsmethodik immer noch fehlt und jeder nach Gutdünken rechnet. Auch darauf hat das DIA bereits im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht. Bislang hat sich noch nichts daran geändert, wie wir in einer weiteren Untersuchung in diesem Jahr zeigen werden.
Weiter sagten Sie: „Wer die Riester-Rente abwickeln will, stiehlt den Sparern Zeit und Geld“. Was käme im Falle einer Abwicklung auf die Riester-Kunden zu?
Die Inhaber von Riester-Verträgen hätten über mehrere Jahre hinweg in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt und sich im Glauben befunden, dass sie später eine ergänzende Zahlung zur gesetzlichen Rente erhalten.
Mit einer Abwicklung der Riester-Rente würde der Gesetzgeber sie wieder auf den Ausgangpunkt zurücksetzen. Selbst wenn sie komplett ihre Einzahlungen erhalten, erleiden Sie einen Schaden. Die zurückliegenden Jahre sind für eine erneute Anlage und Verzinsung verloren. Wir wissen aber, dass gerade in der Altersvorsorge der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle spielt. Durch die zum Teil sehr langen Fristen wirken sich auch schon kleinere Beträge am Ende beachtlich aus, weil der Zinseszinseffekt greift.
Das gilt aber nicht, wenn der Sparprozess, so wie es bei der Abwicklung der Riester-Rente der Fall wäre, unterbrochen wird. Die Sparer müssten unter inzwischen verschlechterten finanziellen Bedingungen erneut ein Altersvorsorgeprodukt abschließen. Die Frage wäre, ob sie das dann auch tun würden, wenn einmal das Vertrauen in ein staatlich gefördertes Produkt so enttäuscht worden ist.
Interview: Lorenz Klein
Foto: DIA