Riester-Rente: Verbraucherschützer für Verbot von Mehrfachkosten

„Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro“, sagte Sandra Klug, Marktwächterin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Konkrete Fälle lägen noch nicht vor. Klug empfahl Verbrauchern, beim Versicherer nachzufragen, wie die Kosten berechnet werden und das Ergebnis weiterzuleiten.

Auch GDV sieht Reformbedarf

Der Branchenverband GDV hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über die Verbreitung des Problems, sieht aber grundsätzlich Reformbedarf.

Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge.

„Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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