Riester-Rentenversicherungen: Doppelte Kosten wegen Kinderzulage

Verbraucher mit Riester-Rentenversicherungen, die zulagenbedingt ihre Beiträge senken oder wieder erhöhen, zahlen doppelt: Laut einer Umfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg geben 15 von 34 Versicherern an, bei zulagenbedingten Beitragsänderungen erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben – entweder auf Zulagen und/oder auf Beitragswiedererhöhungen.

Betroffen sind insbesondere Riester-Sparer, die für bereits laufende Verträge Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag senken. Wenn sie nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag wieder erhöhen, werden sie ein weiteres Mail zur Kasse gebeten.

Die Gesamtbeitragssumme bleibt dabei gleich. Die Versicherer verlangen zuerst für die Zulagen nochmals Abschluss- und Vertriebskosten, später für die Beitragswiedererhöhungen, obwohl das alles bereits zu Beginn bezahlt worden war.

Das Problem: Lebensversicherer interpretieren eine Senkung des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellungen nach § 165 VVG. Jede Wiedererhöhung des Beitrags wird dann wie ein Neuabschluss des Vertrags behandelt und führt zu neuen Kosten. Das steht im Widerspruch zu der politisch intendierten Flexibilität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen.

Belastung für Riester-Sparer mit Kindern

„Riester-Verträge sollen vor allem für Sparer mit Kindern lukrativ sein. Diese Gruppe wird vom Gesetzgeber daher zu Recht besonders gefördert. Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet aber vor allem Riester-Sparer mit Kindern“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Diese Praxis zeigt, wie ungeeignet versicherungsförmige Altersvorsorge ist, angemessen auf Veränderungen in der Lebenswirklichkeit zu reagieren. Das Standardprodukt Extrarente wäre in der Ansparphase demgegenüber völlig flexibel und würde solche absurden und verbraucherschädigenden Kosten nicht erzeugen“, ergänzt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Über 360 Euro Mehrkosten pro Kind

Ausgangspunkt der Marktwächterumfrage war der Fall eines Verbrauchers mit einem Riester-Rentenversicherungsvertrag bei der Württembergischen Versicherung. Hier hätten sich die Mehrkosten für die Kinderzulage und anschließender Wiedererhöhung des Eigenbeitrages auf mehr als 360 Euro belaufen .

Ziel der Marktwächter-Experten war es, mit einer Umfrage unter Versicherern mit Riester-Rentenangeboten herauszufinden, wie verbreitet dieses Vorgehen in der Branche tatsächlich ist. Von den 34 Versicherern, die solche Verträge anbieten und dem Marktwächter geantwortet haben, räumten 15 ein, erneut Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben.

Ähnliche Doppelbelastungen ergeben sich auch für Riester-Sparer mit schwanken-den Einkünften und sich entsprechend ändernden Riester-Eigenbeiträgen sowie für alle Riester-Sparer, sofern sie nach der jüngst erhöhten Grundzulage ihren Eigen-beitrag entsprechend abgesenkt haben.

Foto: Picture Alliance

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