Riester-/Rürup-Renten: Und sie lohnen sich doch

Da die Riester-Rente als Altersversorgung gefördert wird, hat der Gesetzgeber einige Vorschriften in der Produktgestaltung erlassen, die eine Riester-Rente erfüllen muss: Eine Kapitalentnahme zu Beginn der Rentenphase ist nur bis 30 Prozent des vorhandenen Kapitals möglich und grundsätzlich ist eine lebenslange Rente vorgesehen.

Wesentliche Grundvoraussetzung ist auch (mindestens) die Garantie der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Den Vorschriften entsprechend konzentrieren sich die meisten Riester-Produkte im klassischen und Hybrid-Bereich.

Ausgestaltung der Garantie wichtig

Vereinzelt werden auch Riester-Produkte als Variable Annuities oder als Fondsrente mit i-CPPi Konzept angeboten. Trotz der gesetzlichen Vorschriften gibt es Unterschiede in den qualitativen Eigenschaften der Produkte.

Wichtig sind dabei einerseits eine gewisse Flexibilität und andererseits die Ausgestaltung der Garantie. Durch die enge Koppelung des Riester-Eigenbeitrags an das Einkommen ist es wichtig, dass Anbieter bei Änderungen der Beitragshöhe und bei Zuzahlungen zur vollen Ausschöpfung der Förderung die gleichen Vertragsbedingungen wie der Originalvertrag vorsehen. Bei den Hybridprodukten spielen zusätzlich die Fondsauswahl und Wechselmöglichkeiten eine Rolle.

Rürup als Alternative?

Die Rürup-Rente wurde vor allem für Selbständige als Substitut für die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Sie kann jedoch von jedem abgeschlossen werden. Als Anreiz für den Abschluss einer Rürup-Rente wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben erhöht und steigt dabei jedes Jahr linear von 78 Prozent im Jahr 2014 bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

Da die Rürup-Renten der gleichen Schicht wie die gesetzliche Rente zugeordnet ist, fallen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge einer eventuell vorhandenen gesetzlichen Rentenversicherung in den gleichen Sonderausgabentopf.

Selbständige, die keinen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, können die Sonderausgaben in voller Höhe ausschöpfen. Die reine steuerliche Förderung bewirkt, dass die Attraktivität der Förderung vom Einkommen und des damit verbundenen persönlichen Steuersatzes abhängig ist.

Bei Riester gleichen die Zulagen die Nachteile für Geringverdiener aus. Diese Lücke schließt die Rürup Rente nicht. Personen mit einem Einkommen unter 15.000 Euro haben keine nennenswerten steuerlichen Vorteile.

Seite drei: Leistung immer als lebenslange Rente ausbezahlt

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