Riester-/Rürup-Renten: Und sie lohnen sich doch

Ihrer Zuordnung zur gleichen Schicht wie die gesetzliche Rentenversicherung hat die Rürup-Rente auch die Zurückhaltung im Abschlussverhalten zu verdanken. Es gelten ähnliche und damit für eine private Vorsorge unattraktive Einschränkungen.

Die Leistung wird grundsätzlich als lebenslange Rente ausbezahlt, eine Auszahlung oder Teilauszahlung des vorhandenen Kapitals vor oder bei Rentenantritt ist nicht möglich. Damit die eingezahlten Beiträge im Todesfall nicht verloren sind, kann eine Beitragsrückgewähr oder eine fest vereinbarte Hinterbliebenenrente bis maximal 60 Prozent der eigenen Rente eingeschlossen werden.

Zu beachten ist aber, dass nur der enge Hinterbliebenenbegriff (Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder) gilt und die Leistung immer als lebenslange Rente ausbezahlt wird. Daneben kann auch eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bis maximal 67 eingeschlossen werden, solange der Beitrag für die EU/ BU-Rente kleiner als der Beitrag für die Altersversorgung ist.

Garantie frisst Rendite

Rürup-Renten gibt es von klassisch bis fondsgebunden ohne Garantie. Grundsätzlich gilt: Je mehr Garantie, desto geringer die Renditemöglichkeiten. Da der Lebensstandard im Alter nicht nur dem Zufall der Kapitalmärkte anvertraut werden sollte, ist eine gute Mischung aus Renditemöglichkeit und Garantie, beispielsweise die Beitragsrückgewähr als Mindestgarantie, sinnvoll.

Durch intelligente Produktgestaltungen können den gesetzlichen Einschränkungen teilweise Alternativen angeboten werden. So ergibt die Kombination der Rürup-Rente mit einer Risikozusatzversicherung eine sinnvolle Todesfallabsicherung mit mehr Flexibilität.

Seite vier: Wie geht es weiter?

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