Riester-Sparen: Vereinfachung bei Zulagen greift erstmalig

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Bei der aktuellen Auszahlung am 16. Mai 2022 greift erstmalig der neue Prozess der ZfA, der im März 2022 eingeführt wurde. Nun wird vor der Auszahlung geprüft, ob der Riester-Sparer für die Zulagen berechtigt ist. Trotzdem können sich Riester-Sparer nicht entspannt zurücklehnen.

Mitte Mai eines jeden Jahres freuen sich Millionen Riester-Sparer. Denn dann wird der größte Teil der staatlichen Zulagen ausgezahlt. Allein im letzten Jahr flossen im Mai rund 2,9 Milliarden Euro der insgesamt 3,2 Milliarden Euro auf die Verträge der Sparer. Doch in der Vergangenheit kam es in Folge oftmals zu Enttäuschungen. Stellte sich nämlich heraus, dass der Empfänger die Zulagen nicht oder nur teilweise bekommen durfte, forderte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) das Geld zurück – und das auch noch Jahre später. Ein Grund dafür war, dass eine Prüfung über die Berechtigung erst nach der Auszahlung erfolgte. Die Folge war ein sehr großer administrativer Aufwand für die Anbieter, aber auch für die überraschten Anleger. Erfolgte die Rückforderung nämlich aufgrund von fehlerhaften oder unvollständiger Daten, musste der Sparer eine erneute Auszahlung beantragen. Bei Union Investment als größtem Riester-Anbieter in Deutschland wurden in den letzten Jahren im Schnitt rund zehn Prozent der Zulagen zurückgefordert.

Vereinfachung des Zulageverfahrens greift jetzt erstmalig

Diese Probleme gehören der Vergangenheit an. Denn bei der aktuellen Auszahlung am 16. Mai 2022 greift nun erstmalig der neue Prozess der ZfA, der im März 2022 eingeführt wurde. Nun prüft die Zulagenstelle vor der Auszahlung, ob der Riester-Sparer für die Zulagen berechtigt ist. Rückforderungen beispielsweise wegen fehlender Rentenversicherungspflicht können somit nicht mehr auftreten. „Die Umstellung des Prüfverfahrens begrüßen wir ausdrücklich“, betont Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge bei Union Investment. Diese von den Riester-Anbietern vorgeschlagene Änderung gebe den Sparern mehr Verlässlichkeit über die Zulagenzahlung und entlaste die Gesellschaften. „Die Umstellung bei der ZfA kann aber nur der erste Schritt bei der dringend benötigten Reform der Riester-Rente sein“, fordert Deyer. Um die private Vorsorge wieder attraktiv zu machen, sollte eine attraktive und transparente Förderung eingeführt werden, die für alle intuitiv verständlich ist. Am wichtigsten sei aber die Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, um die Ertragschancen für die Sparer zu erhöhen. Diese kostet den Staat nichts und hilft Riester-Sparern immens.

Sparer sind nicht aus der Verantwortung

Trotz der nun erfolgten Vereinfachung können sich Riester-Sparer nicht entspannt zurücklehnen. Denn es gibt immer noch Dinge, die sie dem Anbieter mitteilen müssen, um die volle Zulage zu bekommen. So wird beispielsweise ein Kurzarbeitergeld oder das Arbeitslosengeld II nicht automatisch der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeldet, was dann Auswirkungen auf die Berechnung der Riester-Zulage hat. Auch sollten dem Anbieter die vollständigen Namen und Geburtsdaten der Kinder so angegeben werden, wie sie auch der Familienkasse gemeldet wurden. Bei Abweichungen kann es sonst nämlich vorkommen, dass die Kinder beim automatisierten Datenabgleich nicht gefunden werden, und die Zulage für sie nicht ausgezahlt wird.

Solange die Förderung nicht grundlegend reformiert wird, dürfte auch der häufigste Grund für eine verschenkte Zulage nicht wegfallen: eine ungenügende Einzahlung. Um die volle Zulage zu bekommen, muss vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Schwankt das Einkommen beispielsweise durch Sonderzahlungen, Gehaltserhöhung oder Tarifanpassungen und werden die Einzahlungen nicht angepasst, erhält der Sparer weniger Zulagen als möglich. „Wir empfehlen jedem Riester-Sparer, einmal im Jahr zusammen mit seinem Bankberater die persönlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Dann kann er sicher sein, das maximal Mögliche für seine Altersvorsorge zu tun“, rät Deyer.

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