Bundeskabinett plädiert für mehr Riester-Transparenz

Vereinfachte Eigenheimrente 

Bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) soll zukünftig für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase jederzeit eine Kapitalentnahme möglich sein. Bisher ist dies nur bei so genannten Kombiverträgen möglich.

Phase für Einmal-Besteuerung wird ausgedehnt

Während der Auszahlungsphase soll jederzeit eine Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos möglich sein. Ein Steuerpflichtiger kann sich derzeit nur einmalig, nämlich zu Beginn der Auszahlungsphase, entscheiden, ob er eine Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder die Einmalbesteuerung wählt.

Bei der Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Möglichkeit der Besteuerung des gesamten noch vorhandenen Wohnförderkontos unter Inanspruchnahme des „Rabatts“ soll auf die gesamte Auszahlungsphase ausgedehnt werden.

Außerdem werde die jährliche Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von zwei auf ein Prozent abgesenkt, wodurch sich der später zu versteuernde Betrag vermindert, erklärte die Bundesregierung.

Förderung von Umbaumaßnahmen

Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Zukünftig sollen Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen werden. (lk)

Foto: Shutterstock

 

 

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