Das neue Jahr rückt immer näher. Riester-Sparer, deren berufliche oder familiäre Situation sich verändert hat, sollten jetzt aktiv werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, worauf es dabei ankommt.
1. Nehmen Sie sich Zeit
Laut GDV muss der Riester-Anbieter über alle Veränderungen, die für die Riester-Rente relevant sind, informiert werden – was letztendlich auch im Interesse des Kunden ist.
So steige beispielsweise in diesem Jahr die staatliche Förderung für die private Riester-Rente. Weitere wichtige Änderungen seien ein anderer Familienstand, ein verändertes Einkommen oder ein anderer beruflicher Status.
In der Regel erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter einmal im Jahr ein Formular, das berufliche und familiäre Änderungen abfragt.
Tipp: Nehmen Sie sich Zeit für die Fragen Ihres Riester-Anbieters. Nur so nutzen Sie die staatliche Förderung optimal.
2. Denken Sie an die staatliche Zulage
Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch dem Riester-Vertrag gutgeschrieben, sondern müssen über den Riester-Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.
Dieser Antrag muss der Zulagenstelle innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen, so die Experten des GDV. Bis Ende 2018 können also noch Zulagen für das Beitragsjahr 2016 beantragt werden.
Die Grundzulage für Riester-Verträge beträgt 175 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Sparer mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen.
Tipp: Riester-Kunden sollten ihrem Anbieter die Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen. Damit wird die Zulage jedes Jahr automatisch beantragt.
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