4. Riester-Beiträge in Steuererklärung angeben
Wer seine Steuererklärung noch immer auf dem Schreibtisch liegen habe, der solle die Riester-Rente nicht vergessen. Sie könne Vorteile bei der Einkommensteuer bringen.
Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu müsse bei der Einkommensteuererklärung die „Anlage AV“ ausgefüllt werden.
Dann prüft das Finanzamt dem GDV zufolge ob die Steuerersparnis über den sogenannten Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Tipp: Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. Sobald sich hier etwas ändert, informieren Sie ihren Riester-Anbieter. In der Regel profitieren vor allem kinderlose Singles davon.
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