5. Kinderzulage nur für die Bezieher des Kindergeldes
Hier sei die Regelung einfach: Die Kinderzulage erhält die förderberechtigte Person, die auch das Kindergeld bekommt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage für die Zukunft gestrichen.
Tipp: Informieren Sie Ihren Riester-Anbieter, wenn sich an ihrer familiären Situation in diesem Jahr etwas geändert hat. (bm)
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