Die gesetzliche Rente reicht heute und in Zukunft nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln bei der Altersvorsorge ist gefragt. Die Bundesregierung musste bereits 2001 das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente reduzieren. Der Staat hat aus diesem Grund im Jahr 2002 die Riester-Rente eingeführt.
Die Riester-Rente unterstützt beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge und leistet einen Beitrag, die Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Entscheidender Vorteil und Anreiz für Kunden: Diese private Rente wird staatlich gefördert.
Riester-Rente erfolgreich am Markt etabliert
Die Riester-Rente ist mit über 15 Millionen abgeschlossenen Verträgen bei rund 37,5 Mio. förderfähigen Personen aus heutiger Sicht ein beachtlicher Erfolg. In einem Zeitraum von gut 20 Jahren konnte eine nachdrücklich höhere Marktdurchdringung erzielt werden als beispielsweise in der betrieblichen Altersvorsorge, die es mittlerweile seit etwa 50 Jahren gibt. Das Nachfragepotenzial ist trotzdem bei weitem nicht ausgeschöpft.
Staatliche Förderung für Riester-Sparer
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen: Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Für junge Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr lohnt sich diese Form der Altersvorsorge besonders. Sie erhalten neben den Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Die Riester-Rente kann darüber hinaus auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Für wen ist die Riester-Rente als Altersvorsorge sinnvoll?
Wie stark man von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren kann, hängt von der beruflichen Situation, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Wegen der personenbezogenen Förderung ist Riester für Geringverdiener und Familien mit Kindern besonders sinnvoll. Gleichzeitig wirkst sich der Sonderausgabenabzug steuerlich besonders bei Besserverdienenden positiv aus.
Riester-Rente ist eine verlässliche Altersvorsorge
Die Anbieter von Riester-Versicherungen müssen sich an staatliche Auflagen halten: Alle Riester-Verträge, die auf Rentenleistungen ausgerichtet sind, müssen garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die selbst eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Für die Kunden ist das sinnvoll: Das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
Moderne Riester-Renten hochrentabel für Sparer
Medien und Politik haben die Riester-Rente in den vergangenen Jahren zu Unrecht in Verruf gebracht. Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf: Betrachtet man die für den Kunden entscheidende Förderrendite, ist Riester hinsichtlich seiner Gesamtrendite fast unschlagbar – auch nach Abzug aller Kosten. Dies gilt insbesondere für intelligente Produktkonzepte die über die staatlichen Förderungen hinaus hohe Investitionsquoten in Aktienfonds ermöglichen.
Bei der Riester-Rente der WWK basiert der Garantiemechanismus auf einem sogenannten iCPPI-Modell. Durch die börsentägliche Allokation jedes einzelnen Kundenvertrags zwischen Sicherungsvermögen und frei wählbaren Aktienfonds haben Sparer in der Ansparphase sehr hohe Renditechancen. Dabei können bis zu 100 Prozent der Sparbeiträge in Aktien fließen. Damit sind erstklassige Performancechancen in Kombination mit vollem Kapitalschutz zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Riester-Rente der WWK mit Bestnoten bewertet
Der am Markt unter dem Produktnamen WWK Premium FörderRente protect bekannte Tarif hat sich seit seiner Markteinführung im Jahr 2009 bewährt und Kunden nach Abzug aller Kosten attraktive Renditen ermöglicht. Aufgrund ihrer äußerst kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen wurden alle bisherigen Tarifgenerationen von unabhängigen Instituten ausgezeichnet. Auch die aktuell erhältlichen Tarife sind von der branchenbekannten Ratingagentur Franke & Bornberg mit der Bestnote FFF+ bewertet.
„Riestern wie früher“ – bei der WWK mit 1,0 Prozent Rechnungszins
Ihren brandneuen Riester-Tarif RR25 bietet die WWK seit dem 1. Juli 2024 bereits mit dem erhöhten Rechnungszins von 1,0 Prozent an. Er ermöglicht Kunden bei versicherungstechnischem Beginn ab 1. Januar 2025 eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit erhöhtem Rechnungszins. Die WWK reagiert damit auf die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsprodukte seit 30 Jahren. Dieser steigt zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 auf 1,00 Prozent.
Riester ist attraktiv wie früher – für Kunden und für Vermittler
Die Ankündigung den Höchstrechnungszins ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 auf 1,0 Prozent anzuheben ist nicht nur für Vorsorgekunden eine grundsätzlich gute Nachricht, sondern auch für alle Vermittler. Die Absenkung der Provision, wie sie beim bisherigen Tarif RR10 aufgrund des Höchstrechnungszinses von 0,25 Prozent unvermeidbar war, entfällt beim neuen RR25. Damit ist Riester für unsere Vermittler wieder ebenso attraktiv wie andere Vorsorgeschichten.
Vermittler können bereits seit dem 1. Juli im Angebotsprogramm der WWK (AVANTI) die Versorgungsvorschläge mit dem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent berechnen, sofern der Vertragsbeginn in 2025 liegt. Die Vertriebsvergütung fließt bereits in zeitlicher Nähe zum Beratungsaufwand. Riester ist damit auch für Vermittler wieder so attraktiv wie früher.
WWK: Anbieterwechsel und Upgrade-Optionen inklusive
Ein Anbieterwechsel zur WWK in den neuen RR25 kann ebenfalls seit 1. Juli 2024 beantragt werden. Die Durchführung erfolgt dann in 2025, wenn der neue Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Die WWK bietet für den Anbieterwechsel einen tausendfach erprobten Full-Service an, um die Aufwände für den Vermittler minimal zu halten. So übernehmen wir beispielsweise die Kommunikation mit dem bisherigen Anbieter sowie mit der ZFA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen), um den Anbieterwechsel so einfach und zügig wie möglich zu gestalten.
Sollte es für Kunden, je nach Fallkonstellation sinnvoll sein, noch in 2024 einer Riester-Rente abzuschließen bietet die WWK weiterhin ihren aktuellen Riester-Tarife RR10 bis zum Ende des Jahres an. In diesem Fall fließen auch die Zulagen für 2024 noch in den Vertrag. Alle Kunden, die aus diesem Grund noch in 2024 einen Neuvertrag RR10 abschließen, erhalten automatisch eine „Upgrade-Option“ auf die neue Tarifgeneration RR25 mit erhöhtem Rechnungszins. Sogar Kunden, die einen bestehenden Riester-Vertrag im Tarif RR10 erhöhen, erhalten diese Option. In 2025 machen wir diesen Kunden dann unaufgefordert ein Angebot, sodass sich diese auf breiter Informationsbasis frei entscheiden können, ob Sie ein Tarifupgrade wünschen. Ist dies der Fall, stellen wir den Vertrag um.