„Wenn der Verstorbene nicht zu Lebzeiten eine Erbregelung trifft, entsteht in den meisten Fällen eine Erbengemeinschaft“, erläutert Tilmes, der auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. „Das bedeutet, dass die Erben nur gemeinschaftlich über das Vermögen und einzelne Nachlassgegenstände verfügen können.“
Besonders bei Sachwerten kann dann eine gütliche Einigung schwierig werden, allen voran bei Immobilien. Die werden bei den Erbschaften ohnehin immer bedeutender. Bisher waren laut der Studie Häuser, Grundstücke oder Wohnungen bundesweit in jedem dritten Erbe enthalten. Künftig geht rund die Hälfte der Befragten davon aus, dass Immobilien zur Erbschaft gehören werden.
„Unsere Beratungspraxis zeigt: Je komplizierter und verworrener die Vermögenssituation ist, desto mehr Planung und Struktur sind erforderlich – und das frühzeitig“, sagt Tilmes.
Deutsches Erbrecht bietet Gestaltungsmöglichkeiten
„Entscheidend ist es, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen“, sagt der FPSB-Vorstand.
Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln. Eine solch rechtzeitige Planung schafft Klarheit und bereitet die Angehörigen auf das vor, was im Erbschaftsfall auf sie zukommt.
Wohlhabende, die dies nicht rechtzeitig tun, müssen dagegen einen größeren Anteil ihres Vermögens in Form von Erbschaftsteuern an den Fiskus abtreten. Das lässt sich mit überlegter und frühzeitiger Planung aber deutlich verringern. (fm)
Foto: EBS
Mehr Beiträge zum Thema Erben:
Vererben: Die häufigsten Fehler im Testament