Risikolebensversicherung: Was tun, wenn ein Nachzügler kommt?

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Bildagentur PantherMedia / Arne Trautmann
Wächst die Familie, braucht es Anpassungen auch in der Versicherung.

Auch in der Risikolebensversicherung ist Flexibilität gefragt. Was es mit Nachversicherungs- und Verlängerungsoptionen auf sich hat.

Mit der Geburt eines Kindes werden meist die Rollen zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit neu verteilt. Verunglückt ein Elternteil, reicht in der Regel die gesetzliche Hinterbliebenenabsicherung nicht aus, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb sorgen viele Eltern mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall vor.

Die Höhe der Absicherung und die Laufzeit können individuell festgelegt werden. Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass sich der Schutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lässt. Etwa über eine Nachversicherung- oder eine Verlängerungsoption.

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Erstere kann die Absicherung zum Beispiel bei Geburt eines weiteren Kindes oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie erhöht werden. Durch eine Verlängerungsoption lässt sich der Vertrag innerhalb der ersten zehn Jahre auch in eine neue Risikolebensversicherung mit längerer Laufzeit umtauschen, betont die Universa Versicherung. Damit könnten Eltern flexibel reagieren, falls ein Nachzügler auf die Welt kommt und eine längere Schutzphase für die Hinterbliebenenabsicherung gelten soll.

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