Viele Paare leben auch ohne Trauschein im eigenen Heim zusammen und haben hoffentlich die Erbschaftsfragen bezüglich der gemeinsamen Immobilie testamentarisch geregelt.
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Aber auch der Staat verdient bei einer solchen Erbschaft mit, denn unverheiratete Lebenspartner – aber beispielsweise auch Geschwister, Schwiegerkinder und Freunde – haben nur einen gesetzlichen Erbschaftssteuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Damit der Erbe kein Darlehen aufnehmen muss, um die anfallenden Erbschaftssteuern bezahlen zu können, sollten potenzielle Erben auch dies bei der Dimensionierung ihrer Risikolebensversicherung berücksichtigen.
Autor Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler und bietet auf seiner Website auch Online-Beratungen zu Risikolebensversicherungen an.
Foto: Shutterstock / Gerd Kemnitz