Roland Rechtsschutz hat den Manager-Rechtsschutz für Vorstände, Unternehmensleiter und Führungskräfte komplett neu aufgelegt. Im Zuge des Relaunchs wurden die für die Kundengruppe wichtigen Bausteine Universal-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz überarbeitet. Jeder Baustein ist in einer Standard- und einer Premium-Variante erhältlich und lässt sich individuell zusammenstellen. Einige neue Leistungen sind nach Angaben des Rechtsschutzversicherers in dieser Form einzigartig im Markt.
Straf-Rechtsschutz ab sofort mit forensischen Dienstleistungen
Manager großer oder auch kleiner Unternehmen müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien beachten. Schon kleine Fehler können zu einem Strafverfahren führen. Hier setzt der Universal-Straf-Rechtsschutz an und unterstützt bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat. Er bietet die Kostenübernahme für Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern und Gutachtern, für Strafkautionen bis zu einer Millionen Euro und für forensiche Dienstleistungen von bis zu 100.000 Euro.
Der Baustein enthält nach Angaben von Roland zudem das U-Haft-Package mit einem Tagegeld und praktische Unterstützung im Fall der Fälle. Neu: Auch Preis- und Ausschreibungsabsprachen können mitversichert werden. Außerdem können die Kunden an einer ausführlichen Compliance-Schulung oder einem Webinar zur Manager-Haftung teilnehmen.
Vermögensschaden-Rechtsschutz mit Cyber Beratungs-Rechtsschutz
Verantwortlichen Unternehmenslenkern kann schnell vorgeworfen werfen, durch eine Entscheidung dem Unternehmen geschadet zu haben. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz hilft dabei, Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden abzuwehren. Enthalten ist auch hier die Übernahme der Kosten für Honorarvereinbarung spezialiserter Anwälte oder für notwendige PR-Arbeit – dies gilt im In- und Ausland, bei der Premium-Deckung sogar weltweit.
Neue Leistungen sind der Cyber Beratungs-Rechtsschutz von bis zu 2.500 Euro und die Claims Made-Regelung. Hier ist eine Pflichtverletzung auch vor Vertragsbeginn mitversichert, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Präventive Beratungsleistungen und Mediations-Leistungen ohne jegliches Sublimit enthalten.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz nun ohne Sublimit im außergerichtlichen Bereich
Für Geschäftsführer oder Vorstände gilt weder das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen – mit deutlich höherem Streitwert. Der Manager-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für entsprechende Auseinandersetzungen.
Neu: Im außergerichtlichen Teil verzichtet Roland bei der Premium-Absicherung auf ein Sublimit, auch im gerichtlichen Bereich sind nun die Kosten für Honorarvereinbarungen abgedeckt und bei Aufhebungsverträgen gilt ein höheres Sublimit von 30.000 Euro. Beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz wurden die Wartezeit von sechs auf drei Monate reduziert. Wechselt ein Kunde von einem Roland Berufs-Rechtsschutz in die neue Deckung, entfällt die Wartezeit.
Neue Service-Leistungen und Verzicht auf Wartezeit
Der Manager-Rechtsschutz enthält zudem ganz neue Service-Leistungen. So ist zum Beispiel die Bonus-Rechtsberatung enthalten – eine Beratung nach drei schadenfreien Jahren zu einem beliebigen Rechtsproblem in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit (bis zu 2.500 Euro pro Jahr). Zudem ist ab sofort eine Lebenslagenberatung enthalten. Diese bietet eine telefonische Beratung für eine schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten, zum Beispiel bei Problemen im Beruf oder in der Familie.
„Mit unserem neuen Manager-Rechtsschutz untermauern wir unseren Anspruch als Innovationsführer im Firmenbereich. Wichtig ist uns dabei, unseren Kunden im Sinne unserer Unternehmensstrategie „#konfliktlöser26“ passgenauen Versicherungsschutz und ein breites Angebot an zusätzlichen Services zur Verfügung zu stellen“, betont Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von Roland Rechtsschutz.