So ergänzt Roland Rechtsschutz in allen drei Produktvarianten den Vertrags-Rechtsschutz für erneuerbare Energien bis 5.000 Euro pro Fall – 15.000 Euro pro Fall bei „KomfortPlus“ – um die Punkte Anschaffung und Installation.
Geschäftsführerrechtsschutz mit Leistungserweiterungen
Bereits zum 1. Oktober hatte der in Köln ansässige Rechtsschutz-Versicherer einen neuen Tarif für Privatkunden um neue Leistungen erweitert – insbesondere in der Premium-Variante: Die bisherigen Ausschlüsse wie Eherecht und Hausbau sind nach Angabe des Rechtsschutzversicherers nun inkludiert. Zudem bietet Roland nun für Geschäftsführer im Gewerbetarif einen neuen Privat-Baustein. Dieser enthält neue Privat-Premium-Leistungen. Neben den Bausteinen „JurCyber“, „Reputation“ und „JurContract“, die unter anderem gegen Cyberrisiken oder bei vertraglichen Streitigkeiten helfen, können Gewerbekunden den Baustein „Privat“ bei Bedarf ergänzen.
Neuer passiver Rechtsschutz im Patent-, Marken- und Urheberrecht
Auch für Streitigkeiten rund um das geistige Eigentum bietet Roland mit „KomfortPlus-Gewerbekunden“ jetzt eine neue Lösung: Im passiven Rechtsschutz, also bei der Abwehr solcher Ansprüche, übernimmt der Versicherer bis 10.000 Euro je Fall. Hierzu zählen alle Konflikte in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmuster- und Designrechten. Damit sichere man sich weiterhin das Alleinstellungsmerkmal am Markt, betont der Versicherer.
Ebenfalls neu in der „KomfortPlus-Variante“: Die Absicherung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung. Im Speziellen sind hier Anfechtungen eines Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und dem Kunden im Inland aufgrund eines vom Kunden des Versicherungsnehmers eröffneten Insolvenzverfahrens versichert.
Agrar-Rechtsschutz mit Leistungserweitungen
Darüber hinaus Roland Rechtsschutz auch die Leistungen im Agrar-Rechtsschutz erweitert: So ist die Zugehörigkeit zu einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft keine Voraussetzung mehr. Heißt: Auch gewerbesteuerpflichtige Betriebe aus der tierischen und pflanzlichen Urproduktion können den Baustein abschließen und sich so gegen rechtliche Risiken absichern.
Die Prämie berechnet Roland zukünftig über den Umsatz. Eine Abfrage nach dem Gesamtumsatz, inklusive Subventionen, genügt also, um den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb, steuerpflichtige Nebenbetriebe, erneuerbare Energien und Intensivtierhaltung mitzuversichern – ein Alleinstellungsmerkmal am Markt. Neu ist auch, dass Altenteiler und Hoferben prämienneutral mitversichert sind, wenn deren Wohnsitz bis zu hundert Kilometer Luftlinie zum Risikoort entfernt ist. Außerdem sind die Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, bereits in der Grunddeckung bis zu 50.000 Euro pro Fall versichert.
Die Verbesserungen gelten nach Angaben des Versicherers auch für Bestandskunden: Mit der Leistungs-Update-Garantie des neuen Tarifs erhalten – mit Ausnahme von Agrar-Rechtsschutz-Kunden – alle Gewerbekunden mit einem Vertrag der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 2022 automatisch die neuen Gewerbe-Leistungen.