Roland: Relaunch des Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Foto: Roland Rechtsschutz
Tarja Radler: "Mit unserem erweiterten Universal-Straf-Rechtsschutz setzen wir neue Maßstäbe."

Der Universal-Straf-Rechtsschutz von Roland bietet Unternehmen umfassenden Schutz und Unterstützung gegen langwierige und teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Nun legt der Rechtsschutz-Experte das Produkt neu auf und erweitert den Leistungsumfang deutlich.

Das neu konzipierte Angebot soll nach Aussage des Rechtsschutzversicherers Gewerbekunden in einer Vielzahl von Bereichen absichern und sei von seinem Leistungsumfang in dieser Form einzigartig im deutschen Markt.

Neue Leistungen und höhere Sublimits 

Zu den neuen Leistungen des ausgebauten Universal-Straf-Rechtsschutzes gehört unter anderem ein umfassender Versicherungsschutz bei Cyber-Sicherheitsverstößen sowie eine professionelle Beratung zu Cyber-Sicherheitsthemen in Unternehmen. Auch die Kosten für die Untersuchung von intern gemeldeten Verstößen sowie die anwaltliche Überprüfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige sind nun abgedeckt. 


Das könnte Sie auch interessieren:

Das neu aufgelegte Produkt deckt zukünftig ebenfalls einen präventiven Beratungs-Rechtsschutz bei behördlich angekündigten Kontrollen ab. Zusätzlich enthält es einen vorsorglichen Rechtsschutz für Chief Information Security Officer – auch ohne konkreten Rechtsschutz-Fall. Zudem gehört nun auch ein Stress-Management für Führungskräfte inklusive Beratungs-Service zum Angebot. Ziel sei es, die Leistungsfähigkeit von Entscheidern in Unternehmen zu erhalten.

Strafrechtskaution bis 500.000 Euro

Auch die bisherigen Leistungen des Produkts werden nach dem Relaunch deutlich ausgeweitet und die Sublimits in zahlreichen Fällen erhöht. So werden zum Beispiel die Kostenübernahme für Strafkautionen auf bis zu eine halbe Millionen Euro und die Sublimits für den erweiterten Steuer-Straf-Rechtsschutz auf 75.000 Euro gesteigert.

Ebenfalls angepasst werden die Leistungen des U-Haft-Packages: Die Bezugsdauer des Tagesgelds im Falle einer Untersuchungshaft liegt nun bei 180 Tagen, zugleich wird auch die Höhe des Tagesgelds auf 300 Euro ohne Unterscheidung für gesetzlich Versicherte und sonstige Personen festgesetzt.   

„Mit unserem erweiterten Universal-Straf-Rechtsschutz setzen wir neue Maßstäbe und untermauern unseren Anspruch als Innovationsführer im deutschen Rechtsschutz-Markt für Gewerbe“, so Tarja Radler, Vorständin von Roland Rechtsschutz. „Als Konfliktlöser ist es uns besonders wichtig, unseren Kundinnen und Kunden mit einem umfassenden Versicherungsschutz und maßgeschneiderter Unterstützung zur Seite zu stehen, die passgenau auf ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse abgestimmt sind.“

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments