Roßbach: Einbeziehung von Selbstständigen in die Vorsorgepflicht

Millionen Selbstständige sorgen weder über die gesetzliche Rentenversicherung noch ein berufsständisches Versorgungswerk vor. Nun fordert die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, fordert ein obligatorische, rechtssichere Altersvorsorge für Selbstständige.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, fordert eine rechtssichere, obligatorische Versicherungspflicht für Selbstständige.

 

Noch hat die Bundesregierung keinen Entwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen vorgelegt. Und noch ist unklar, wie die rund drei Millionen bisher nicht obligatorisch für das Alter abgesicherten Unternehmer in Deutschland vom Staat künftig erfasst werden können.

Doch auf einen Punkt legt die Rentenversicherung schon vor Beginn des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens Wert: „Wichtig ist vor allem, dass eindeutig festgelegt wird, welche Vorsorgeprodukte außerhalb der Rentenversicherung die im Koalitionsvertrag festgelegten Voraussetzungen für ein Opt-Out-Produkt erfüllen“, sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, am Donnerstag in Würzburg.

Um hier sowohl für die Betroffenen als auch für die Rentenkassen Rechtssicherheit zu schaffen, könne man zum Beispiel über eine „Zertifizierung“, also eine Positivliste der zugelassenen Vorsorgeprodukte, durch die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister („BaFin“) nachdenken, so Roßbach.

Möglich sei aber auch eine gesetzliche Regelung, dass nur solche Produkte für das Opt-Out-Verfahren in Frage kommen, die zweifelsfrei als rechtssicher erkennbar sind. Dazu zählte Roßbach die seit 15 Jahren auf dem Markt befindlichen sogenannten Rürup- oder Basis-Renten.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich darauf verständigt, dass nicht obligatorisch gesicherte Selbstständige künftig in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen, auf Wunsch aber auch eine private Absicherung mit vergleichbaren Leistungen wählen können.

Über eine generelle Altersvorsorgepflicht für Selbstständige diskutieren Rentenexperten, Wissenschaftler und Politiker schon seit mehr als zehn Jahren. Bisher scheiterten alle Anläufe in dieser Richtung jedoch vor allem an den Interessensverbänden der Betroffenen und aus der Wirtschaft – oft unter Verweis auf die für Kleinunternehmer angeblich erhebliche Kostenbelastung.

Um diese Befürchtungen möglichst frühzeitig zu zerstreuen, schlug Roßbach nun vor, „die obligatorische Vorsorge auf jene zu beschränken, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen“.Das wären nach Angaben Roßbachs etwa 350.000 Existenzgründer pro Jahr.

Allerdings sehen Experten eine Vorsorgepflicht, die letztlich nur einen Teil der Betroffenen einbezieht, kritisch. So könne es zu „Wettbewerbsverzerrungen“ zwischen versicherungspflichtigen und nicht-pflichtigen Unternehmern kommen, befürchtet Roßbach.

Deshalb sei es „eher wahrscheinlich“, dass alle Selbstständigen, die bisher weder über die Rentenversicherung noch über ein berufsständisches Versorgungswerk für das Alter vorsorgen, „in die Vorsorgepflicht einbezogen werden“.

Würden diese drei Millionen Selbstständigen „ab einem bestimmten Stichtag zur Altersvorsorge verpflichtet, wären aber ohne Zweifel Vertrauensschutzregelungen erforderlich“, räumte die Rentenversicherungs-Chefin ein.

Foto: Britta Pedersen, dpa

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