Rückkehr in die GKV für Rentner mit Kindern erleichtert

Seit 1. August können privat krankenversicherte Rentner leichter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – vorausgesetzt, sie haben Kinder. Dies meldet die „Süddeutsche Zeitung.“ Nach Schätzung des Blattes dürften derzeit knapp 800.000 Rentner in Deutschland privat versichert sein. 

Pflichtversichert sind Rentner nur dann, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzliche Krankenkasse versichert waren.
Pflichtversichert sind Rentner nur dann, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzliche Krankenkasse versichert waren.

Auch für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner seien die Hürden für einen Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung niedriger geworden. Entscheidend für die Gesetzesänderung, die die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung neu regelt, sei dieser Satz: „Auf die … erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.“

Ob man zur Gruppe der pflichtversicherten Rentner gehört, hänge von der Vorversicherungszeit ab, so die „Süddeutsche“: Pflichtversichert seien Rentner nur dann, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzliche Krankenkasse versichert waren. Für diese Regelung ließen sich nun die Kinderzeiten nutzen.

„Prüfen lassen, ob sich Wechsel lohnt“

„Wer unter den hohen Prämien für die PKV leidet und Kinder hat, sollte prüfen lassen, ob ein Wechsel möglich ist. Je mehr Kinder, desto besser die Chancen“, zitiert das Blatt Marina Herbrich, Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater. (kb)

Foto: Shutterstock

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