Für alle Eventualitäten gewappnet: Die Hansemerkur Reiseversicherung bietet eine Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung an. Fällt die Hochzeitsfeier aus, weil Braut, Bräutigam oder Angehörige erkranken oder einen Unfall haben, bezahlt die Versicherung die Stornokosten. Auch zahlt sie, wenn ein Feuer oder ein Rohrbruch die Wohnung der Brautleute schwer beschädigt.
Die Versicherung muss mit der Buchung des Arrangements für die Hochzeitsfeierlichkeiten, spätestens jedoch 21 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss mit der Buchung erfolgen.
Versichert ist nur das mit einem Hotel oder Restaurant getroffene Hochzeitsarrangement. Weitere Kosten, beispielsweise für Einladungskarten, Mietauto oder Kirchenschmuck, werden nicht erstattet. Nach Meinung der Stiftung Warentest ist die Police mehr ein Werbegag als eine sinnvolle Absicherung. Die Hansemerkur habe es offenbar überstürzt auf den Markt geworfen, heißt es.