Die Umbenennung der Generali Leben in Proxalto schließt in dieser Woche die Übernahme durch viridium ab. Warum die Übernahme durch Abwicklungsgesellschaften nicht grundsätzlich negativ sein muss und das Handeln der Generali für andere Versicherer zur Blaupause werden könnte.
Die Zusagen aus Lebensversicherungen werden bei fortlaufender Verzinsung für die meisten Versicherer immer schwerer zu halten. Das wissen auch Kunden. Nicht zuletzt deshalb, weil Verbraucherverbände wie beispielsweise der Bund der Versicherten (BdV) fortlaufend darauf hinweisen. So schreibt Axel Kleinlein in seinem aktuellen Blogbeitrag zur Thematik: „Die Versicherten verzichten schon einige Jahre auf Überschüsse und sogar schon zum Teil auf garantierte Leistungen (etwa bei den Rentenfaktoren bei Privatrenten oder bei Riester- und Rürup-Renten).“
Es geht um mehr als niedrige Zinsen
Ursache dafür sind nach Aussage von Theodor Pischke gegenüber Spiegel Online jedoch nicht nur die niedrigen Zinsen: „Nein, für die Überschussbeteiligung ist entscheidend, wie gut der Versicherer das Geld der Kunden für diese anlegt. Dabei sind viele Unternehmen gerade nicht besonders erfolgreich, was auch, aber nicht nur, an den niedrigen Zinsen liegt. Damals bei Vertragsbeginn haben die Versicherer Mondzahlen prognostiziert, die sich nicht erfüllt haben. Wenn man mit dem Betrag fest gerechnet hat, ist das sehr bitter. Aber es war schon damals eine Prognose, keine Garantie.“
Insofern nimmt der Redakteur bei Stiftung Warentest Berater und Kunden ebenso in die Pflicht, wenn er davon spricht, dass man diese Prognosen als sichere Bank bewertet und einkalkuliert habe. Trotzdem gibt er auch zu, dass es sich um Managementfehler handelt, die in der Vergangenheit begangenen wurden. Diese müssten nun bereinigt werden.
Die Anpassung der Rentenfaktoren bringt nicht den gewünschten Erfolg
Eine Maßnahme ist die im vergangenen Jahr diskutierte Anpassung des Rentenfaktors. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt auf dem Portal Die Versicherer zur Frage des Rentenfaktors: „Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Kapitalgarantien kann der Versicherer zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da nicht feststeht, wie hoch das Fondsvermögen zu Rentenbeginn sein wird. Er kann aber einen Rentenfaktor festlegen, mit dem das zu Rentenbeginn vorhandene Fondskapital in eine Rente umgerechnet wird. Eine Änderung dieses Rentenfaktors ist in der Ansparphase nur möglich, wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für eine Änderung als erfüllt ansieht – beispielsweise einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung oder gesunkene Zinsen.“
Es steht also damit zu rechnen, dass künftig weitere Anpassungen erfolgen bevor junge Versicherungsnehmer in Rente gehen. 34 und 87 Versicherern stehen unter intensiver Beobachtung durch die BaFin, teilt die Bundesregierung Mitte vergangenen Jahres mit. Dies bedeutet, dass „Unternehmen, bei denen sich aus der jährlichen Prognoserechnung ergibt, dass sie mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten haben könnten, müssen der BaFin halb- jährig einen Sachstandsbericht zur wirtschaftlichen Entwicklung über einen mittel- und langfristigen Zeithorizont vorlegen.“
Run-Off als letzte Chance
Können Versicherer ihre Zusagen nicht halten, dann steht ihnen in der Regel nur die Möglichkeit der Schadensbegrenzung offen: Sie müssen sich von ihren Beständen trennen, um nicht Gefahr einer Klagewelle zu laufen. Genau diesen Weg wählte auch die Generali. Aufsehen erregt dies vor allem, da im Unterschied zu vergleichbaren Anliegen die BaFin ebenso wie die Kunden keinen Protest erheben. Aus diesem Grund spekulieren Experten darüber, ob es sich hierbei um eine Blaupause handelt, die auch für Andere gilt.