Run-Off der Generali: Was Kunden mit Lebens- oder Rentenversicherung erwartet

Für die Kunden soll sich zunächst nichts verändern. Möglich wird dies auch durch die Überarbeitung des §203 SGB Anfang 2018. Erst dadurch ist es möglich, die Daten von Versicherungsnehmern rechtlich sicher an Dritte zu übertragen. Allerdings geschieht auch dies unter Auflagen. Eine davon ist, dass der Anbieter wechseln kann, aber der Vertrag zu selben Konditionen erfüllt werden muss. So äußert sich auch Theodor Pischke von der Stiftung Warentest gegenüber Spiegel Online: „Nein, erst mal nicht. Denn der neue Versicherer muss den Vertrag zu den gleichen Bedingungen weiterführen, den der Kunde mit dem alten Versicherer vereinbart hat.“

Für Kunden muss dies nicht negativ sein

Wesentlicher Vorteil der Übernahmegesellschaft ist es jedoch, lediglich eine minimale Überschussbeteiligung leisten zu müssen. Dieser basiert auf dem Anlageerfolg eines Unternehmens. Ist dieser gering, besitzt dies wenig Einfluss auf die Höhe der Überschussbeteiligung. Fällt dieser höher aus, dürfen sich Kunden jedoch freuen, so Pischke weiter. Ob sich ein Erfolg einstellt, bleibt für den Redakteur bislang offen. Die Erfahrung im Umgang mit diesen Unternehmen fehle. 

Wesentliche Erfolgsfaktoren für dieses Modell sind eine Veränderung der Kostenstruktur zugunsten der Versicherten und eine Stabilisierung des Kundenbestands. Dies ergibt sich aus einem direkten Vergleich mit Großbritannien, wo Run-Off Versicherer zunächst einen schlechten Ruf genossen haben. Dies ist heute bereits besser, da sich für viele Kunden aufgrund des fehlenden Bedarfs an Neugeschäft eine positive Kehrtwende aus der Übernahme durch die Verwaltungsgesellschaften ergibt.

Kunden müssen genauer hinschauen

So ist die Reduktion von Kosten auch in den Augen von Pischke ein wichtiges Instrument. Er äußert gegenüber Spiegel Online die Aussage, dass „Ihr Geschäftsmodell ist, die hohen Kosten zu verringern. Was sie dabei einsparen, müssen sie nur zu 50 Prozent an die Kunden weitergeben, den Rest streichen sie selbst ein. Das kann funktionieren, weil sie keinen teuren Vertrieb haben und die Verträge kostengünstig verwalten möchten.“

Für Kunden bedeutet dies einen Mehraufwand, denn um einschätzen zu können, wie die Vertragsentwicklung ist, müssen sie die jährliche Standmitteilung aufmerksam lesen, erläutert Pischke gegenüber Spiegel Online. Ziel sei es, so der Journalist weiter, insbesondere die Entwicklung der Überschussbeteiligung zu beurteilen. Hieran lässt sich ablesen, ob sich der Vertrag positiv oder negativ weiterentwickelt.

Erst dann lohne es sich, über Kündigungen nachzudenken. Angst vor einer Insolvenz sei überdies unnötig, so Pischke im Interview weiter: „Diese neuen Gesellschaften sind alle Mitglied in der Auffanggesellschaft Protektor, die Kunden im Fall einer Insolvenz die bisher gezahlten Leistungen auszahlt.“

 

Foto: Shutterstock

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