Damit bleibt die Anzahl der AIF weiterhin hinter den semi-regulierten Angeboten nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zurück.
In diesem Segment wurden 2015 bislang 39 Prospekte von der Bafin gebilligt, davon 30 klassische KG-Beteiligungen, jeweils vier Emissionen von Genussrechten und Namensschuldverschreibungen sowie Ende November erstmals eines der neuerdings prospektpflichtigen Nachrangdarlehen.
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Der weitaus größte Teil entfällt auf Bürgerwind- oder –solarparks, die in der Regel keine Relevanz für den breiteren Vertrieb haben. Aber jedes dieser Angebote verfügt über einen (formal) vollständigen Bafin-Prospekt und sammelt bei Anlegern – bis in den zweistelligen Millionenbereich – Kapital ein.
13 weitere Initiatoren zurück im Markt
Die AIF-Branche hingegen ist 2015 nicht wirklich vorangekommen. Wenigstens sind die regulatorischen Fragen rund um das KAGB mittlerweile im Wesentlichen geklärt. Hemmschuhe waren neben der gewaltigen Bürokratie aber wohl vor allem die Asset-Beschaffung und der Vertrieb, der vielfach noch immer die Wunden der Vergangenheit leckt und noch kein Vertrauen in die neue Welt gefasst hat.
Soweit zu hören ist, laufen lediglich Fonds mit Pflege-, Einzelhandels- oder Wohnimmobilien gut. Bei einem Großteil der anderen AIF ist der Vertrieb hingegen mau.
Doch es gab auch positive Signale. So haben 2015 von den Initiatoren aus der Vor-KAGB-Ära vier weitere ihre Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhalten und insgesamt 13 Häuser sind in diesem Jahr mit ihrem ersten Publikums-AIF in den Markt zurückgekehrt. Davon bedienten sich fünf einer Service-KVG, es zählen aber auch Schwergewichte wie LHI, ILG, Hahn, Paribus und Buss Capital dazu.
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