Die DKM ist bekanntlich in erster Linie eine Versicherungsmesse. Doch auch Kapitalanlagethemen spielten eine Rolle, speziell die Novelle des European Long Term Investment Fund (ELTIF), auch als „ELTIF 2.0“ bekannt. Diese dürfen ab Januar 2024 in (fast) alle Arten von Sachwerten investieren; die Vorschriften für Mindestbeteiligung und -vermögen der Anleger entfallen.
Anders als AIFs können ELTIFs zudem Rückgabeoptionen vorsehen. In dem Fall dürfen sie wohl – ganz sicher ist das noch nicht – auch über Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Nummer 1 GewO (nicht nur Nummer 2) vermittelt werden, die viele Versicherungsvermittler besitzen.
ELTIFs werden damit zu einer Alternative zu AIFs oder könnten diese gar verdrängen. So erwartet Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Vertriebspools BCA und der BfV Bank für Vermögen, einen „ELTIF-Boom“ und kündigte auf der DKM ab Anfang 2024 sieben bis acht ELTIFs im Vertriebsportfolio an – eine ansehnliche Zahl.
Aus der Sachwertbranche haben bereits Solvium und One Group ELTIFs angekündigt, und auf dem Cash.-Branchengipfel Sachwertanlagen Anfang November stellte sich heraus, dass weitere Anbieter mit dem Gedanken spielen. So müssen sich die Akteure der Branche wohl auf spürbare Veränderungen einstellen – entweder in Form neuer Konkurrenz durch „offene Sachwertfonds“ oder ein weiteres Vehikel für ihr eigenes Angebot.
Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Cash.-Ausgabe 12/2023. Die ausführliche Berichterstattung vom diesjährigen Cash.-Branchengipfel Sachwertanlagen lesen Sie in Ausgabe 1/2024.