Auf der Tagesordnung des „Sachwerte Kolloquiums“ im Tagungszentrum am Münchner Flughafen standen unter anderem die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigskeitspräferenzen (ESG) auch durch den 34f-Vertrieb, das geplante EU-weite Verbot von Provisionen im Vertrieb von Finanzprodukten sowie die Zukunft des Vertriebs von Vermögensanlage-Emissionen, zu denen Loipfinger ein umfangreiches Gutachten für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angefertigt hat.
Das Wichtigste in Kürze: Uwe Kremer, Chefredakteur des Branchendienstes „Kapitalmarkt-intern“ (kmi), der sich nicht nur Medium, sondern auch als Branchenlobby versteht, rechnet nicht damit, dass es tatsächlich zu einem EU-weiten Provisionsverbot kommt. „Aber man weiß nie, was bei der EU herauskommt“, schränkte er ein. Helmut Schulz-Jodexnis, Sachwert-Experte des Vertriebspools JDC, sieht das auch so.
Kremer berichtete zudem, dass der Gesetzentwurf für die Ausweitung der ESG-Abfragepflicht auf Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO nun beim Bundesrat eingereicht worden sei und die entsprechende Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – sofern sie glatt durchgeht – bereits Mitte April ohne Übergangsfrist in Kraft treten kann. Sofern es noch Diskussionen gibt oder sich die Bundesländer mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung querstellen, kann sich die Sache aber auch noch weiter verzögern.
Loipfinger nicht für Verbot von Vermögensanlagen
Stefan Loipfinger, der sich heftiger Kritik aus dem Auditorium an seinem Gutachten im Auftrag des VZBV ausgesetzt sah und dieses nicht weniger vehement verteidigte, fordert indes keineswegs ein Verbot von Vermögensanlagen-Emissionen, sagte er. Er habe lediglich die vielfach schlechten Ergebnisse in diesem Segment zusammengetragen und plädiere vielmehr für entsprechende Verbesserungen der Produkte. Die Forderung nach einem Verbot des aktiven Vertriebs von Vermögensanlagen sei eine Schlussfolgerung des VZBV auf Basis seiner Ergebnisse.
Auch fordere er nicht unbedingt ein Provisionsverbot, sagte Loipfinger, aber zumindest ein Provisionswettbewerbs-Verbot. Damit meint er offenkundig, dass nicht länger einzelne Anbieter durch höhere Provisionen als ihre Wettbewerber Finanzberater dazu verleiten sollen, ihre Produkte zu empfehlen. Wenn alle das gleiche zahlen, gebe es es diesen Konflikt nicht. Mehr dazu später. Hier die Eindrücke des vom Redaktion Medien Verlag Astrid Klee veranstalteten Sachwerte-Kolloquiums: