Die Grenze für „Schwarmfinanzierungen“, die ohne Prospekt erlaubt sind, steigt auf sechs Millionen Euro. Damit treten sie noch stärker als bisher in direkte Konkurrenz zu den regulären Emissionen und deren Vertrieb. Der Löwer-Kommentar
Der Bundesrat hat am Freitag das „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ verabschiedet. Damit hat das Gesetzespaket die letzte Hürde genommen.
Hauptsächlich geht es darin um die Anpassung der Vorschriften für Wertpapierprospekte an die EU-Vorgaben. Emissionen bis zu acht Millionen Euro bleiben demnach weiterhin ohne Prospektpflicht und benötigen ab einer Million Euro Platzierungsvolumen lediglich ein maximal drei Seiten umfassendes Wertpapierinformationsblatt (WIB).
Auch Emission von Genussrechten
Daneben sind unter anderem Änderungen bei „Schwarmfinanzierungen“ enthalten, also für Crowd-Investments nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Die Höchstgrenze für das Volumen solcher Emissionen, die ebenfalls ohne einen ausführlichen Prospekt erfolgen dürfen, steigt von 2,5 auf sechs Millionen Euro. Zudem können künftig auch Genussrechte so angeboten werden.
Erforderlich ist dann ebenfalls nur ein Dreiseiter, der in diesem Fall „Vermögensanlageninformationsblatt“ (VIB) heißt. Voraussetzung ist zudem, dass der Vertrieb ausschließlich über eine Internet-Dienstleistungsplattform erfolgt.
Die Crowd-Investments treten damit noch stärker als bisher in direkte Konkurrenz zu den prospektpflichtigen Vermögensanlagen und letztlich auch zu alternativen Investmentfonds (AIFs). Schließlich ist bei dem üblichen Fremdkapitalanteil damit künftig die Finanzierung von Projekten bis zu einer Größenordnung um 20 Millionen Euro ohne Prospekt möglich. Zudem wurde die maximale Investitionssumme pro Anleger bei den VIB- (und auch bei den WIB-) Emissionen von 10.000 auf 25.000 Euro erhöht.