Am 1. August ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten: Gesetzlich Versicherte sollen künftig von einem verringerten Säumniszuschlag profitieren, privat versicherte Beitragsschuldner vom neuen Notlagentarif.
Wie das Bundesgesundheitsministerium (BGM) mitteilt, entlaste die Neuregelung insbesondere Personen, die sich trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht verspätet oder noch nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet haben und ihnen dadurch Beitragsschulden entstanden sind, ohne dass Leistungen in Anspruch genommen wurden.
GKV-Säumniszuschläge sinken von fünf auf einen Prozent
Diese Personen sollen sich nun bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. In diesem Fall bekommen sie die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume inklusive der Säumniszuschläge erlassen. Auf die Beitragsschuld wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bisher Säumniszuschläge von fünf Prozent pro Monat erhoben. Dieser reduziert sich künftig auf einen Prozent.
Welche gesetzlich Versicherten von der Neuregelung betroffen sind und welche Ausnahmen es gibt, hat das BGM über beispielhafte „Fallkonstellationen“ veranschaulicht.
Notlagentarif soll säumige Privatversicherte entlasten
In der privaten Krankenversicherung wird zudem ein Notlagentarif eingeführt. Nach einem gesetzlichen Mahnverfahren werden säumige Kunden in den neuen Tarif ihrer Gesellschaft überführt. Der Notlagentarif sieht eine deutlich geringere Prämie vor. Dadurch sollen Versicherte die Möglichkeit erhalten, ihre Schulden auszugleichen und in den ursprünglichen Versicherungsschutz zurück wechseln zu können.
Der geringeren Prämie steht ein deutlich reduziertes Leistungsniveau gegenüber, das hauptsächlich eine Akutversorgung sicherstellen soll. Wie die PKV-Unternehmen die Neuregelung umsetzen und die Betroffenen informieren sollen, ist noch zu klären. (lk)
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