Geht man einem betrügerischen Online-Händler auf den Leim, wenn beispielsweise bezahlte Ware nicht verschickt wird, sollte man unbedingt Anzeige erstatten. Wer sichergehen will, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, kann sich zudem mit einer speziellen Versicherung schützen, die Vermögensschäden abdeckt. „Die Gothaer bereitet dazu gerade ein speziellen Zusatzbaustein „Internetschutz“ zur Hausratversicherung vor, den Kunden ab April abschließen können“, berichtet Loës.
Wer zahlt, wenn Schadsoftware versendet wird?
Nicht zuletzt sollten Geschädigte auch in ihre private Haftpflichtversicherung schauen, ob diese auch Schäden abdeckt, wenn zum Beispiel der eigene Account gehackt wird und dabei einen Schaden bei einem anderen anrichtet.
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