Dass die Deutschen von dieser neuen Möglichkeit gerne Gebrauch machen, haben sie Aon zufolge eindrucksvoll bewiesen: Pünktlich am 1. November habe der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.
Über 300.000 Betroffene haben sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 der Klage angeschlossen. Der Verlauf und der Ausgang der Musterfeststellungsklage werden Signalwirkung für künftige Verfahren haben.
Vergleichsvorschläge sind kein Zwang
Im Grundsatz müssen die zuständigen Gerichte entscheiden, ob ein ersatzpflichtiger Schaden für die Kläger eingetreten ist. Die Gerichte sollen dann auch darüber befinden, ob ein Vergleich für alle Beteiligten sinnvoll sein kann.
Zwar können sich die Kläger diesem Vergleichsvorschlag anschließen, jedoch bestehe dazu kein Zwang. Akzeptiere ein Kläger einen Vergleichsvorschlag nicht, so müsse er seinen individuellen Anspruch in einem separaten Verfahren geltend machen.
Seite drei: Neue Rechtsgrundlagen werden geschaffen