5. Unterhaltszahlungen geltend machen
Es gibt den Trennungs- und den nachehelichen Unterhalt. Diese müssen geltend gemacht werden, ein automatischer Anspruch besteht nicht. Den Trennungsunterhalt gibt es ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung. Ab dem Zeitpunkt der Scheidung gilt, dass jeder Ehepartner für sich selber zu sorgen hat. Ein nachehelicher Unterhalt besteht, wenn die Ex-Ehepartner gemeinsame Kinder haben, ein Partner seine Ausbildung oder sein Studium für die Familie aufgegeben hat oder nur noch wenige Jahre bis zur Rente fehlen.
6. Sorgerecht und Umgangsrecht regeln
In der Regel lebt das Kind bei einem Elternteil und verbringt regelmäßig Zeit, beispielsweise Wochenenden, beim anderen Elternteil. Für das Kindeswohl ist allerdings das sogenannte „Wechselmodell“ zu präferieren. Das heißt, dass das Kind abwechselnd eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater lebt.
7. Einschaltung eines Familienmediators
Mit einem Familienmediator können Lösungen erarbeitet werden, um einen jahrelangen Rosenkrieg zu vermeiden. Wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen muss das Gericht dieser nur noch zustimmen und die Ehe kann geschieden werden.
8. Scheidungsantrag stellen
Bei einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Dieser sollte aber bereits frühzeitig eingeschaltet werden, wenn eine gütliche Scheidung auszuscheiden ist. (nl)
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