Lassen sich Paare mit Immobilieneigentum scheiden, stehen sie vor der Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung geschieht. Der Immobiliendienstleister McMakler gibt Tipps, welche Schritte Paare unternehmen sollten, um finanzielle Verluste zu vermeiden und zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Die gute Nachricht zuerst: Seit einem Höhepunkt im Jahr 2003 lassen sich immer weniger Ehepaare in Deutschland scheiden. Die Zahl der Scheidungen ist auf den tiefsten Stand seit 1993 gesunken, bestätigt das Statistische Bundesamt. Die schlechte Nachricht: Etwa noch jede dritte Ehe geht in die Brüche.
Neben dem emotionalen Stress kommen auf die Betroffenen auch finanzielle Fragen zu. Wer bekommt welche gemeinsamen Dinge? Was passiert mit den offenen (Immobilien-)Krediten? Soll das Haus verkauft oder der Ehepartner ausbezahlt werden? Besonders kompliziert ist es, wenn sich die Partner uneins sind.
Tipp 1: Gemeinsame Entscheidungen treffen
Wenn Ehepaare sich nicht auf den Hausverkauf oder eine Ausgleichzahlung einigen können, kann es zur sogenannten Teilungsversteigerung kommen. In diesem Fall wird das Haus zwangsversteigert. Im Regelfall erzielen solche Versteigerungen nur Erlöse von etwa 60 Prozent des tatsächlichen Immobilienwerts.
„Auch wenn das Tischtuch oftmals zerschnitten ist, raten wir unseren Kunden, mit ihren Partnern zu sprechen und gemeinsame Entscheidungen zu treffen. So lässt sich viel Geld sparen, denn das höchste Gebot bei einer Zwangsversteigerung kann deutlich unterhalb des Verkehrswertes der Immobilie liegen“, erklärt Hanno Heintzenberg, Gründer und Geschäftsführer von McMakler.
Tipp 2: Wert der Immobilie ermitteln
Egal ob das Haus an Dritte verkauft oder der Partner ausbezahlt werden soll, eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler oder Gutachter bildet eine gute Basis für weitere Entscheidungen. Anhand von Faktoren wie der Lage des Objekts und dem aktuellen baulichen Zustand schätzt der Fachmann den aktuellen Verkehrswert ein. Der Betrag wird in der generellen Vermögensaufstellung berücksichtigt.
„Streit und Nervenkrieg sind vorprogrammiert, wenn die Ehepartner sich benachteiligt fühlen. Eine unabhängige Wertermittlung, die wir zum Beispiel über unsere Website kostenlos anbieten, schafft eine gute Grundlage für die nächsten Schritte“, weiß Heintzenberg.
Tipp 3: Rechtsanwalt für Familienrecht einschalten
Ein Scheidungsanwalt kann einerseits darüber beraten, wie Aufteilung und Auszahlung erfolgen können. Andererseits dient er als eine Art Vermittler und hält Kontakt mit der Gegenseite. „Selbst wenn sich die Partner überwiegend einig sind, was mit der Immobilie und gemeinsamen Eigentümern geschehen soll, ein Scheidungsanwalt entschärft die Situation meist spürbar und nimmt ihr die Emotionalität,“ sagt Heintzenberg.
Tipp 4: Kredite in jedem Fall weiter bedienen
In den meisten Fällen ist das gemeinsame Haus über einen gemeinsamen Kredit finanziert. Wichtig ist, dass die Ex-Partner das Darlehen auch nach der Scheidung weiterhin zusammen tilgen müssen. Die Bank kann sich mit ihren Ansprüchen ausdrücklich gegen beide Kreditnehmer wenden. Wird die Zahlung verweigert oder kann sie schlichtweg nicht geleistet werden, darf die Bank das Objekt zwangsversteigern.
„Den Betroffenen sollte klar sein, dass eine Zwangsversteigerung zu einem deutlich geringeren Erlös als ein Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt führt. Zwar können offene Schulden zunächst beglichen werden, aber der Streit verursacht unterm Strich hohe finanzielle Verluste“, führt Heintzenberg aus.
Tipp 5: Steuerliche Regelungen beachten
Auf zwei steuerliche Aspekte sollte besonders geachtet werden, wenn sich die Partner einig sind und ein Partner die Eigentumswohnung oder das Haus vollständig und notariell beglaubigt übernimmt und der andere die entsprechende Abfindung erhält.
„Sofern die Übertragung des Miteigentumsanteils in einem direkten, zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung steht, ist keine Grunderwerbssteuer fällig. Es ist wichtig, diesen Zusammenhang wirklich nachweislich geltend zu machen. Ansonsten fallen schnell einige tausend Euro Steuern an“, unterstreicht Heintzenberg.
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