Scheidung und Hausverkauf: Finanzielle Verluste vermeiden

Außerdem fällt in Deutschland eine Spekulationssteuer an, wenn eine Immobilie vor Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist nach Erwerb verkauft wird und ein Veräußerungsgewinn anfällt. Diese bemisst sich am Veräußerungsgewinn der Immobilie und ist so hoch wie der persönliche Einkommenssteuersatz. „Die Steuer fällt jedoch nicht an, wenn die Immobilie im aktuellen und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das sollte einkalkuliert werden“, empfiehlt Heintzenberg.

Tipp 6: Haus schon im Trennungsjahr verkaufen

Zeit ist ein entscheidender Faktor – auch beim Hausverkauf. Ist die gemeinsame Entscheidung gefallen, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, sollte dies möglichst schnell geschehen. „Wir raten dazu, noch vor Ablauf des Trennungsjahres nach entsprechenden Käufern zu suchen. Der Verkaufspreis fällt meist deutlich höher aus als bei Verkäufen, die unter Zeitdruck vollzogen sind“, so Heintzenberg.

Tipp 7: Haus an die Kinder übertragen

Allen Trennungsschwierigkeiten zum Trotz haben meistens beide Ehepartner ein gutes Verhältnis zu ihren Kindern. „Die Immobilie auf den gemeinsamen Nachwuchs zu überschreiben, ist eine echte Alternative und sollte in die Überlegungen miteinfließen. Sind mehr Kinder im Haus, lässt sich die Übertragung schon als Vorschuss auf ein mögliches Erbe ausweisen“, weiß Heintzenberg.

Fazit: Gemeinsames Handeln spart Geld

Die Kombination Scheidung und Hausverkauf bietet somit nicht nur emotional, sondern auch finanziell Zündstoff pur. Halten die in Scheidung lebenden Partner jeweils 50 Prozent an der gemeinsamen Immobilie, sollten sie daher gemeinsam und schnell handeln. Ratsam ist, entweder das Objekt an Dritte zu verkaufen oder einer der Ehegatten wird ausbezahlt.

Scheidungsanwälte, Makler und Gutachter begleiten Verkaufs- und Abwicklungsprozesse professionell und vermitteln zwischen den Fronten, wenn notwendig. „Wichtig ist, dass beide miteinander sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden. Schaffen es beide nicht, verlieren sie viel Geld. Am Ende droht Zwangsvollstreckung durch die Bank, eine Teilvollstreckung oder es wird unter Zeitdruck ein niedriger Erlös erzielt. Das ist unbefriedigend für alle Beteiligten,“ sagt Heintzenberg.

Foto: Shutterstock

 

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