Dach- und Zweitmarktfonds für Schiffsbeteiligungen können die Vorteile der ?Tonnagesteuer? wohl doch in vollem Umfang nutzen. Der jüngste Erlass der Hamburger Oberfinanzdirektion (OFD), nach dem Veräußerungsgewinne bei doppelstöckigen Konstruktionen steuerpflichtig werden sollten, ist offenbar vom Tisch.
Laut einem internen Schreiben des Verbands Deutscher Reeder (VDR), Hamburg, soll der Erlass vom 4. Januar 2007 wieder aufgehoben werden. Das habe die Hamburger Finanzbehörde dem Verband mitgeteilt. Die Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder seien auf ihrer letzten Sitzung den Einwänden gegenüber der neuen Betrachtung gefolgt, so der VDR.
Die Tonnagesteuer ist eine Art der Gewinnermittlung, bei der die Ergebnisse aus dem Betrieb eines Seeschiffes durch eine sehr niedrige Pauschalsteuer abgegolten werden. Dazu zählen auch Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes oder des Fondsanteils.