Dr. Peters führt Schiffsinsolvenzen auch auf BGH-Urteil zurück

Sechs Containerschiffsfondsgesellschaften der Dortmunder Dr. Peters Group mussten am 2. April 2013 Insolvenz anmelden. Nach Auffassung des Initiators wäre das durch die Rückforderung von Ausschüttungen vermeidbar gewesen, die der BGH jedoch für unrechtmäßig erklärt hatte.

Anselm Gehling, CEO der Dr. Peters Group

Die Geschäfstführer der Fondsgesellschaften DS-Rendite-Fonds Nr. 38, 39, 47,51,57 und 65 mussten am 2. April 2013 Insolvenz anmelden. Dabei waren die zugehörigen Fondsschiffe bereits in den Jahren 2010, 2012 und 2013 veräußert worden.

Die Gesellschafter hatten aufgrund der lang anhaltenden Schifffahrtskrise und des hohen Alters der Schiffe (15 bis 21 Jahre) sowie anstehender Dockungskosten beschlossen, die Schiffe zu veräußern, um eine geordnete Abwicklung der Fondsgesellschaften vorzunehmen. Zuvor waren bereits Ausschüttungen von den Gesellschaftern zurückverlangt worden.

Am 12. März 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) für die Fondsgesellschaften DS-Rendite-Fonds Nr. 38 und DS-Rendite-Fonds Nr. 39 entschieden, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung von Land- und Oberlandesgerichten kein interner Anspruch der Gesellschaften auf Rückzahlung von Ausschüttungen besteht (Az.: BGH II ZR 73, 74/11). Da die Gesellschafterverträge der anderen, oben aufgeführten Schiffsfonds nahezu identisch seien, bestünde nach dem BGH-Urteil vom 12. März 2013 auch hier diese Möglichkeit der Auszahlungsrückforderungen nicht mehr.

Damit wurde aus Sicht des Initiators den Geschäftsführungen der Schiffsfonds die Möglichkeit genommen, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend umzusetzen. Mangels Alternativen war der Insolvenzantrag zu stellen.

„Wir haben alles daran gesetzt, Insolvenzen bei unseren Schiffsfonds zu vermeiden. Letztendlich war dies jedoch vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des BGH nicht mehr zu vermeiden. Wir bedauern dies umso mehr, als dass die finanzielle Zusatzbelastung durch die Kosten der Insolvenzverwaltung im Rahmen einer ordentlichen Abwicklung der Fondsgesellschaften nicht entstanden wären“, kommentiert Anselm Gehling, CEO der Dr. Peters Group die Situation. (af)

Foto: Dr. Peters Group

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