Der Verband Deutscher Reeder (VDR) und der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS) zeigen sich erfreut darüber, dass der Gesetzgeber das Ertragswertverfahren als Standard zur Ermittlung des Verkehrswertes von Schiffen eingeführt hat.
„Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel“, sagt Dr. Alexander Geisler, Geschäftsführer des Zentralverbands Deutscher Schiffsmakler. Die am 22. Juli 2013 zusammen mit dem KAGB in Kraft getretene Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erkennt das Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes von Schiffen an.
„Mit den neuen Regelungen zur Schiffsbewertung kommt die Bundesregierung nicht nur einer Forderung der maritimen Verbände nach“, betont Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR. „Vielmehr setzt sie damit auch ein gemeinsam auf der 8. Nationalen Maritimen Konferenz erarbeitetes Ziel zeitnah um.“
Auf der Branchenveranstaltung Anfang April 2013 in Kiel waren sich die Teilnehmer einig, dass das Long Term Asset Value (LTAV)- Konzept als alternatives, langfristig orientiertes Bewertungsverfahren einen wichtigen Beitrag erbringen kann, die Volatilität an den Schifffahrtsmärkten zu reduzieren.
„Der LTAV kann den Reedereien und schiffsfinanzierenden Banken dabei helfen, die schwere Krise der Schifffahrt zu durchfahren. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass nunmehr erste legislative Schritte zur Verankerung eines Bewertungsverfahrens gemacht worden sind, das in anderen Bereichen längst Standard ist“, so Nagel.
Bislang wurde der Wert von Schiffen vor allem im Rahmen eines Vergleichswertverfahrens bestimmt. Dies hatte sich nach Einschätzung der Verbände in der Folge der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise vielfach als untauglich erwiesen. Mangels einer ausreichenden Anzahl von repräsentativen Schiffsankäufen und -verkäufen sahen sich immer mehr Sachverständige und Makler außerstande, die bis dahin übliche, auf Markttransaktionen basierende Bewertung durchzufüh-en. Als Reaktion auf diese Marktstörung hatten Schiffsmakler, Reeder, Banken sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht nur eine Modifizierung der bisherigen Bewertungspraxis gefordert, sondern mit dem LTAV auch ein alternatives Schiffsbewertungsverfahren entwickelt.
„Mit der Entwicklung und Vorlage des Long Term Asset Value-Konzepts hat die Wirtschaft ein schlüssiges Konzept vorgelegt, das auch in Krisenzeiten zu belastbaren Ergebnis-sen führt. Zudem ist es nur schwer vermittelbar, warum für Schiffe andere Bewertungsgrundsätze gelten sollen als für Immobilien oder bei der Unternehmensbewertung“, so ZVDS-Geschäftsführer Geisler. (af)
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