Schimmelbildung und Streit mit dem Vermieter vermeiden

Schimmel in Innenräumen ist ein häufiger Streitgegenstand in Mietrechtsangelegenheiten, und auch in Bauschadengutachten nimmt der Schimmelpilzbefall eine immer größere Bedeutung ein. Wie sich das verhindern lässt.

Die Mieter machten eine Mietminderung wegen der bestehenden Schimmelgefahr geltend

Durch richtiges Heizen und Lüften und einer fachgerechten Bauausführung kann der Schimmelbefall vermieden werden. Darauf weisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) hin. Eine ständige Feuchtigkeit schafft die Basis für den Schimmelpilzbefall. Wird die in Innenräumen vorhandene Luftfeuchte nicht ausreichend „weggelüftet“, kann sie zum Beispiel an kalten Außenwandecken, Fensterlaibungen und Rollladenkästen kondensieren. Das so entstehende Tauwasser oder die hohe Luftfeuchte an den Bauteiloberflächen reichen aus, um Schimmelpilze wachsen zu lassen.

Schimmelpilze gelten als allergieauslösend und gesundheitsschädigend. Das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten kann mit Thermometer und Hygrometer (Luftfeuchtemessgerät) überprüft werden. Als Richtwert gilt eine relative Luftfeuchte bis 65 Prozent bei 20 bis 22°C Raumtemperatur. Die Innenoberflächentemperaturen der Außenwände, die nur von einem Sachverständigen durch genaue Messung feststellt werden können, sollten über 13°C liegen.

Foto: Shutterstock

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