BGH: Schlüssel weg – Versicherter bleibt auf Einbruchsschaden sitzen

Einbruch, Grafik, Karrikatur, LBS
Foto: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Schlüssel im Wagen liegen lassen: Dieser Fauxpas war richtig teuer.

Es gibt Fälle, in denen die erweiterte Schlüsselklausel in der Hausratversicherung nicht greift. Warum es richtig teuer werden kann, wenn man Schlüssel im Wagen liegen lässt, zeigt ein "krasser" Fall, der erst vor dem Bundesgerichtshof seinen Abschluss fand.

Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar in seinem Auto in einer Aktentasche liegen lassen – noch dazu mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Kriminelle brachten die Schlüssel in ihren Besitz und stahlen aus der Wohnung Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von über 64.000 Euro.


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Der Bestohlene forderte von seiner Hausratversicherung Schadenersatz und berief sich auf die „erweiterte Schlüsselklausel“ – also einen Einbruch nach vorherigem Schlüsseldiebstahl. Er konnte jedoch nicht nachweisen, dass er tatsächlich das Auto abgeschlossen hatte, es gab keine Aufbruchsspuren.

Daraufhin wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen IV ZR 118/22) entschieden, dass die Versicherung keinen Schadenersatz leisten müsse.

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