Scholz skeptisch: Bleiben Kleinsparer von EZB-Strafzinsen verschont?

Kann der Gesetzgeber Bankkunden vor Strafzinsen schützen – und sollte er das überhaupt? Die Debatte über das Für und Wider eines Verbotes von Negativzinsen zu Lasten von Kleinsparern ist in vollem Gange.

Ein gesetzliches Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer wird vorerst unwahrscheinlicher. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist skeptisch.

„Ich glaube, es besteht noch genügend Klugheit in den Vorständen“

Banken hätten ohnehin «bei den heutigen Vertragsstrukturen kaum Möglichkeiten …, solche Negativzinsen für viele ihrer Kunden überhaupt zu verlangen», sagte Scholz am Donnerstag im Rahmen einer Bankentagung in Frankfurt.

«Und deshalb muss man das beobachten und prüfen und handeln, falls mal was zu tun ist. Aber ich glaube, es besteht noch genügend Klugheit in den Vorständen und Geschäftsführungen der Banken, zu wissen, was das auslösen würde.»

Der Präsident der Finanzaufsicht Bafin, Felix Hufeld, riet von einem Verbot ab: «Ich würde der Politik nicht empfehlen, dieses Instrument in Erwägung zu ziehen.»

Was bislang passiert 

Der negative Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) kostet Banken Milliarden. In den vergangenen Wochen hatte die Debatte darüber Fahrt aufgenommen, dass Banken und Sparkassen die Lasten der EZB-Niedrigzinspolitik womöglich auf deutlich mehr Kunden abwälzen könnten – vor allem, weil eine weitere Verschärfung des Strafzinses durch die EZB droht.

CSU-Chef Markus Söder hatte vor zwei Wochen ein gesetzliches Verbot gefordert, Negativzinsen auf Kleinsparer umzulegen. Bayerns Ministerpräsident kündigte eine Bundesratsinitiative an mit dem Ziel, Beträge bis 100.000 Euro grundsätzlich von Strafzinsen auszunehmen.

Das Bundesfinanzministerium leitete daraufhin eine Prüfung ein, die klären soll, «ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen».

Kritiker befürchten, die Kosten für Strafzinsen durch Gebühren aufzuwiegen

Juristen halten es grundsätzlich für möglich, ähnlich wie bei der Mietpreisbremse auch im Fall von Negativzinsen die Vertragsfreiheit einzuschränken. Kritiker befürchten, dass Banken im Falle eines Verbots die Kosten für die EZB-Strafzinsen an anderer Stelle wieder hereinholen würden: über steigenden Gebühren für Konto, Karte und Co.

Auf die Frage, wie ernst er es mit einem Verbot meine, antwortete Scholz bei der Frankfurter Tagung: «Es ist gesagt worden, man solle solche Dinge einmal erwägen, und es gehört sich ganz selbstverständlich, dass dann solche Fragen auch geprüft werden.»

 

Seite 2: Was der BaFin Präsident nun von Banken fordert

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