So nimmt die Vinog Logik Consult GmbH i.G. auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind, teilt die BaFin mit. Auf diese Weise würden unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.marketgbp.com Gelder einzahlen, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Wortgleich ist die Begründung der BaFin für ihre Anordnung gegenüber der FinTechServices GmbH, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Auch dieses Unternehmen agiert demnach unter anderem mit der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.marketgbp.com.
Bescheide sofort vollziehbar
Auch die Davis Consulting and more GmbH muss nach dem Willen der BaFin das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einstellen und abwickeln. Sie nehme auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leite sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind, heißt es von der BaFin.
Alle drei Bescheide stammen nach den heute veröffentlichten BaFin-Meldungen vom 17. März 2020. Sie sind jeweils sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.