Ab dem 1. März 2023 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. „Wer im März weiter mit alten grünen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürften nur mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen beziehungsweise einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden, so Käfer-Rohrbach. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.
Bilanz: Mehr Fahrzeuge, mehr Diebstähle, höhere Schäden
Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie ein Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro (+vier Prozent) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3.800 Euro. Ein Plus von vier Prozent.
Gestohlen wurden 2021 rund 3.500 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Scooter, das waren knapp 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden Mofas, Segways und E-Scooter laut GDV deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 80 geklaut. Beim Auto lag die Diebstahlquote hingegen bei nur zwei von 10.000 Fahrzeugen.
Für welche Fahrzeuge gilt das schwarze Kennzeichen?
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0×10,1 cm: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Kilometer pro Stunde schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle. Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7×5,5 cm
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600. Die neuen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.