Der Gründer und frühere Geschäftsführer des Münchener Emissionshauses VIP, Andreas Schmid, wurde heute vom Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Schmids Geschäftspartner Andreas Grosch erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer begründete den Urteilsspruch damit, dass beide Angeklagten bewusst falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht haben.
Prozessbeobachter gehen davon aus, dass Schmid ein Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anstrengen wird. Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines der größten Steuerverfahren Deutschlands, das mehr als sieben Monate gedauert hat. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Schmid und Grosch Steuerhinterziehung und Untreue vorgeworfen. Sie sollen die eingeworbenen Anlegergelder der Medienfonds VIP 3 und 4 in Höhe von rund 630 Millionen Euro zu 80 Prozent zweckfremd verwendet haben. Anstatt damit Filme zu finanzieren, so der Vorwurf, sei das Kapital auf sicheren Bankkonten geparkt worden. Auf diese Weise sollten die angekündigten Rückzahlungsgarantien ermöglicht werden. (af)