Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Branchenverbände haben positiv auf den Durchbruch der Großen Koalition bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) reagiert.
Thomas Richter, BVI: „Der Verzicht auf Garantien macht die bAV insgesamt effizienter.“
Der Fondsverband BVI betrachtet das von der Bundesregierung vorgestellte Gesamtpaket zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als „Meilenstein“ für die bAV. „Der Entwurf ist das seit langem Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt hat. Das Sozialpartnermodell mit freiwilligem Opting-out, Zielrente und Garantieverbot bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
Der Verzicht auf Garantien sei revolutionär. Dies sorge für zusätzlichen Wettbewerb in der bAV und sei damit letztlich auch im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Die bAV braucht renditestärkere Anlagen, damit sie ihrem sozialpolitischen Auftrag zur Sicherung der finanziellen Basis für das Alter gerecht werden kann“, so Richter. Der Verzicht auf Garantien mache die bAV insgesamt effizienter, weil Aktien mehr als bisher zur Rendite der Kapitalanlage beitragen könnten.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Einigung im Grundsatz. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erläuterte, das neue Sozialpartner-Modell einer Zielrente stelle sicher, „dass die neuen Bedingungen auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte.“
Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die Einigung ebenfalls. Die Einführung einer reinen Beitragszusage – ohne Leistungsgarantie – sei „eine innovative Lösung, die neue Renditechancen bietet“. Die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sei sehr erfreulich.
Riester-Rente nicht umfassend gestärkt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte zwar, dass die Koalition den Weg für eine bessere Verbreitung der bAV freigemacht habe. Sehr bedauerlich sei aber, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht dafür genutzt wurde, die Riester-Rente als dritte Säule der Alterssicherung noch umfassender zu stärken. „Eine Anpassung des starren, förderfähigen Höchstbeitrags von 2.100 Euro wird nicht angegangen, obwohl bereits heute rund 15 Prozent der Riester-Kunden nicht mehr die vorgesehenen und notwendigen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen können. Hier besteht weiter Handlungsbedarf in der nächsten Legislatur“, sagte GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland. (kb/dpa-AFX)
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