Selbstausbau: Das Do-It-Yourself-Prinzip für Eigennutzer

Die wechselvolle Geschichte der Stadt hat zu einem einmaligen Nebeneinander von Bauformen, architektonischen Stilrichtungen und Wohnlagen geführt. Prachtvolle Gründerzeithäuser stehen neben Planvierteln der klassischen Moderne und funktionellen Nachkriegsgebäuden. Ein Kommentar von Mark Heydenreich, Geschäftsführer, Fortis Group.

Dabei hat sich trotz der vielen Narben, die noch immer im Stadtbild erkennbar sind, überraschend viel Altbausubstanz erhalten: Die Investitionsbank Berlin listet stolze 27 Prozent der Berliner Wohnungen mit Baujahren vor 1918 auf. Weitere 14 Prozent der Wohnfläche wurden zwischen 1919 und 1948 errichtet.

Gerade die erhaltenen Gründerzeitensembles mit ihren schmucken Fassaden und dem oft gerühmten Berliner Hinterhofflair zeichnen sich durch einen ganz eigenen Charakter aus und haben sich seit der Wiedervereinigung der Stadt zu Trendvierteln gemausert.

So wurden Kreuzberg, Friedrichshain und Prenzlauer Berg zu Magneten für ein junges urbanes Publikum, das keinen Wert legt auf Standard-Neubaulösungen, sondern den Charme vergangener Epochen zu schätzen weiß – selbstverständlich verbunden mit modernen Wohnstandards.

Selbstausbau kann individuelle Wohnträume erfüllen

Da inzwischen jedoch jeder Quadratmeter Wohnfläche auf dem eng gewordenen Wohnungsmarkt der Hauptstadt zählt, werden seit Jahren auch verstärkt Altbauwohnungen modernisiert und an die heutigen Wohnbedürfnisse angepasst – nicht wenige Gründerzeitbauten in exponierten Lagen wurden mittlerweile um ein Penthouse aufgestockt.

Doch während einige Immobilienentwickler ihre Objekte komplett sanieren, belassen andere einen Teil der Wohneinheiten im Rohbau – und das aus einem guten Grund.

Denn dadurch ergibt sich die Möglichkeit zum Selbstausbau. Dies bietet Interessierten eine einmalige Chance: eine Wohnung in roher Form zu kaufen und selbst auszubauen eröffnet viel kreativen Spielraum – von der Raumaufteilung über Fußböden und Decken bis zur Armatur im Badezimmer.

 

Seite 2: Entschädigung für Modernisierungsaufwand

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