Selbstständige müssen weniger GKV-Mindestbeitrag zahlen

Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine neuer Mindestbeitrag für Selbstständige ohne großes Einkommen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was das konkret bedeutet.

Viele Selbstständige profitieren von der Entlastung in der GKV

Viele Selbstständige, die bislang zunächst günstig privat versichert waren und sich im Alter oftmals diese Absicherung nicht mehr leisten können, profitieren von der neuen Regelung, Ebenso solche, die nur ein recht geringes monatliches Einkommen haben.

Halbierung des Beitragssatzes

Seit  Anfang des Jahres wurde die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage, also das fiktive Mindesteinkommen, von bisher 2.284 Euro auf 1.038,33 Euro im Monat gesenkt. Damit sinken für Zehntausende selbstständige Gründer oder Kleinunternehmer die monatlichen Krankenkassenbeiträge deutlich – von rund 400 auf 160 bis 190 Euro (inklusive Pflegeversicherung). Wer beispielsweise bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

Die jährliche Entlastung in der GKV soll sich – je nach Berechnung – auf mehrere Hundert Millionen bis zu über eine Milliarde Euro summieren. Laut Unternehmerverbänden sollen von der Neuregelung eine Million Selbstständige oder nebenberuflich Selbstständige betroffen sein, vor allem Frauen.

Foto: Shutterstock

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