Könnten hier Parallelentwicklungen zu den Garantiezinssenkungen oder Deckelungen von Überschussanteilen der Lebensversicherungen eintreten? Vorsorgelücken könnten also künftig auch für die gekammerten Selbstständigen in den Bereich des Möglichen fallen – starkes Akquisitionspotenzial also für die Schicht-1-Erweiterung mittels Basis-Rente.
Als dritter, Rürup-Policen neuen Schwung verschaffender Faktor kommt nun – ab 2014 – der Gesetzgeber selbst ins Spiel. Denn zum kommenden Jahreswechsel tritt das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz in Kraft, mit dem weitere Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge gesetzt werden sollen.
Speziell im Zusammenhang mit der Rürup-Förderung enthält das Gesetz einen „Paukenschlag“, wie es ein Finanzfachredakteur nannte. Künftig werden nämlich auch Beiträge zu einer eigenständigen Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Basisversorgung steuerlich begünstigt. Unter der Voraussetzung der Zahlung einer lebenslangen Rente vom Eintritt des Versicherungsfalles bis zum Alter 67.
Staatliche Unterversorgung im BU-Fall
Nicht nur die staatliche Unterversorgung im BU-Fall macht nun die Rürup- BU-Absicherung zum idealen Angebot für Selbstständige, ein besonderer Vorteil kommt wiederum speziell für die bereits genannten Versorgungswerk-Zahler ins Spiel.
Denn die Kammerberufe sind zwar über ihre Versorgungswerke auch gegen Berufsunfähigkeit oder geminderte Erwerbsfähigkeit abgesichert. Aber die Versorgungswerke zahlen meist erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit und wenn die Berufszulassung zurückgegeben wird.
Das bedeutet: Wer zwar nicht mehr in der Lage ist, als Chirurg im OP oder als Rechtsanwalt bei Gericht zu arbeiten, aber immerhin noch am Schreibtisch ab und zu ein Gutachten erstellen kann, geht möglicherweise versorgungsmäßig leer aus.
Oder aber er hat sich mit einer alles andere als ausreichend zu bezeichnenden BU-Rente zu begnügen, ohne diese – da keine Berufszulassung mehr vorhanden – durch eine eigentlich noch mögliche Tätigkeit in kleinerem Umfang im erlernten und ausgeübten Beruf aufstocken zu können und zu dürfen.
Verfügt der Freiberufler jedoch über eine privat abgeschlossene BU-Absicherung – die jetzt eben auch mit allen Rürup-Vorteilen möglich ist – und meldet nur über diese und nicht gegenüber seinem Versorgungswerk Ansprüche an, bleibt ihm seine Berufszulassung erhalten und er kann im Rahmen seiner ihm verbleibenden Möglichkeiten noch zusätzlich Geld verdienen. Kurz: ein neuer hochinteressanter Akquisitions- und Beratungsansatz für Versicherungsvermittler.
Rürup: in Arbeit!
Auch wenn derzeit die Möglichkeiten der Gestaltung von Rürup-Versicherungen am Markt längst nicht in ganzer Breite ausgeschöpft werden – die anhaltende Niedrigzinsphase und die neuen gesetzlichen Regelungen sind klare Impulse für die Versicherungsgesellschaften, daran zu arbeiten und ihre Angebote zu erweitern.
Fondsgebundene Basis-Policen und Basis-BU-Absicherungen sind die Vehikel der Stunde, um dem Vorsorgebaustein „Rürup“ zu einer „Renaissance“ zu verhelfen. Und neue Vertriebsansätze für die hoch interessante Zielgruppe der Selbstständigen in die Hand zu bekommen.
Autor Dirk Kober ist Spezialist in der Fachabteilung Altersvorsorge der BCA AG.
Foto: BCA