Selbstzahlungen für Pflegebedürftige deckeln

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, hat vor stetig steigenden Selbstzahlungen Pflegebedürftiger gewarnt. Dies sei „ein großes Problem für die Betroffenen“, sagte Mattheis der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf das zweite Pflegestärkungsgesetz, das das Kabinett am kommenden Mittwoch verabschieden will.

Zentraler Punkt des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Mattheis sprach sich für eine Deckelung der Selbstbeteiligungen aus. Allerdings müsse man dabei darauf achten, wie sich ein solcher Schritt auf die jeweiligen Pflegegrade auswirken würde.

Auch Menschen, die ohne eigenen Anspruch auf Pflegeleistungen für eine Übergangsphase die Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung selbst bezahlen müssen, sollten nach Ansicht ihrer Partei hier entlastet werden, sagte die SPD-Politikerin.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Nach ihrer Einschätzung reichen die Beitragsanhebungen durch die Pflegestärkungsgesetze eins und zwei auf insgesamt 2,55 Prozent aus. Sie bringen jährlich rund 4,6 Milliarden Euro an Leistungen. Allerdings müsse man nach einer einiger Zeit prüfen, wie die angepeilten Leistungsverbesserungen tatsächlich in der Praxis wirkten.

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Zentraler Punkt des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Mattheis hob hervor, dass dieser Punkt auch zentrales SPD-Anliegen sei.

Zudem sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden. Durch die Umstellung soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher schlechter gestellt werden.

Quelle: dpa-Afx

Foto: Shutterstock

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