Hierfür sollte das Unternehmen eine juristische Person sein, also beispielsweise als GmbH oder GmbH & Co. KG firmieren. Hier können sich zum einen steuerliche Vorteile ergeben und zum anderen bietet der Share Deal den Vorteil, dass beispielsweise der Verkauf einer GmbH einfacher erfolgen kann, da der neue Anteilsinhaber gesetzlich verpflichtet ist, die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers zu übernehmen.
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Trend weg von Asset Deal
Das gilt für die Vertragsverhältnisse zwischen Makler und Kunden sowie zwischen Makler und Versicherungsgesellschaften. Diese Umstände hatten zur Folge, dass sich in den letzten Jahren ein Trend weg vom Bestands- und hin zum Unternehmenskauf abzeichnet.
Dennoch können auch beim Share Deal Schwierigkeiten auftreten. „Beim Verkauf eines Unternehmens können neben den Geschäftszahlen und Bilanzen die Fragen der Kapitalanteile verschiedener Gesellschafter, die Regelungen der Satzung zum Verkauf oder auch die Suche nach einem geeigneten und solventen Käufer zum Knackpunkt für den Erfolg werden“, berichtet Dr. Peter Schmidt von der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin. (jb)
Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Cash.-Ausgabe 12/2015.
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