Aus rechtlicher Sicht ist die Verbraucherzentrale ein eingetragener Verein, die Restrukturierung in Eigenverwaltung entspricht dem, was bei Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist. In diesen Fällen bleibt die Geschäftsführung im Amt und kann weiter agieren.
Grund für die Maßnahme seien Fehler bei der Altersvorsorge der Mitarbeiter: Diese wurden laut „Weser Kurier“ schon vor Jahren dem falschen Versorgungsanbieter zugeordnet und haben dadurch nun Anspruch auf mehr Geld als ihnen im Falle einer richtigen Eingruppierung zugestanden hätte.
Nachzahlungen als Grund der Insolvenz
Da die Verbraucherzentrale jedoch von anderen Annahmen ausgegangen sei, habe der Verein offenbar zu wenig Geld für die Betriebsrente seiner Mitarbeiter zurückgelegt. Die dadurch drohenden Nachzahlungen seien Auslöser für das Verfahren.
Um weiter arbeiten zu können, bemüht sich die Verbraucherzentrale ihrer Mitteilung zufolge nun, dass „arbeitsrechtliche Inhalte im Rahmen des Sanierungsverfahrens neu geregelt werden.“
Vorstand und Verwaltungsrat versuchten, „individualvertragliche Regelungen zu modifizieren“. Was das für die betroffenen Mitarbeiter bedeute, konnte die Verbraucherzentrale zunächst nicht mitteilen.
Foto: Shutterstock
Mehr Beiträge zum Thema bAV:
bAV: Müssen Arbeitgeber ungefragt aufklären?