Von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch herrscht in vielen Städten im Rheinland, Baden-Württemberg und Bayern Ausnahmezustand. Nicht nur in den Karnevals- und Faschingshochburgen ziehen Jecken und Narren feiernd durch die Straßen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bund der Versicherten (BdV) gibt Versicherungstipps.
Haftpflicht- und Hausratversicherung
Jeder muss für Schäden geradestehen, die er schuldhaft einem anderen zufügt. Auch kleine Versehen können schnell teure Folgen haben. Beispielsweise wenn man beim Karnevalsumzug versehentlich einen anderen Besucher zu Fall bringt und dieser sich deswegen verletzt. „Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss – auch in der Karnevalszeit.
Denn: wer versehentlich andere Feiernde verletzt oder schädigt, muss dafür haften. Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt sie die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie gleicht berechtigte Schadenersatzansprüche aus und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt BdV-Vorständin Boss.
Wichtig sei, dass eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro vereinbart ist. Übrigens: Nicht übernommen werden allerdings Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Schmerzensgeld nach einer Karnevals-Schlägerei muss der Schadenverursacher beispielsweise selbst zahlen.
Wird während des Karnevalumzugs im Gedränge etwas gestohlen, greift die Hausratversicherung – sofern sie auch einfachen Diebstahl abdeckt. Laut BdV leisten ältere Tarife häufig nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub.
Unfallversicherung: Wer selbst verletzt wird
Wer beim Karnevalsumzug einen Unfall hat, etwa weil man beim Tanzen auf den Tischen so unglücklich stürzt, dass es zu schwerwiegenden Verletzungen kommt, ist eine private Unfallversicherung wichtig. Sozialversicherungsleistungen reichen oft nicht, um die finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität auszugleichen. Die private Unfallversicherung zahlt eine fest vereinbarte Kapitalleistung, die für behindertengerechte Umbauten oder Anschaffungen nach einem gesundheitlichen Dauerschaden eingesetzt werden kann.
Für Karnevalsgesellschaften ist zudem eine Gruppenunfall- und Vereinshaftpflichtversicherung ratsam. Damit sind die einzelnen Zugteilnehmer gegen Schäden versichert, die bei „üblichen“ Karnevalsumzügen entstehen können.
Veranstalterausfallversicherung: Wenn das Wetter einen Strich durch die Rechnung macht
Wer an Karneval selbst eine größere Veranstaltung organisiert, kann sich mit einer Veranstalterausfallversicherung gegen das finanzielle Risiko absichern, dass die Veranstaltung beispielsweise wetterbedingt ausfällt. Zu den versicherten Vermögensschäden gehören beispielsweise die Kosten für Dienstleister, wie dem Sicherheitspersonal, die Müllbeseitigung, Sanitätsversorgung oder Cateringfirmen. Je nach Vertrag werden zudem auch nicht gezahlte Sponsorengelder oder die Kosten für eine Neuplanung übernommen.
Veranstalterhaftpflicht: Schutz für den Veranstalter
Alle, die selbst einen Karnevalsumzug oder eine große Feier veranstalten, sollten zudem eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. Sie kommt für Schäden auf, die aufgrund von Fehlern in der Organisation, Überwachung und Leitung der Veranstaltung entstehen. Etwa wenn ein Umzugsbesucher wegen einer fehlenden Absperrung oder eines falsch verlegten Stromkabels stürzt und sich verletzt. Mitversichert sind auch Helferinnen und Helfer.
Kfz-Versicherung: Vorsicht bei Karneval am Steuer
Wer als Umzugsteilnehmer mit seinem eigenen Fahrzeug an einem Karnevalsumzug teilnehmen möchte, benötigt von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine entsprechende Genehmigung. Von der Veranstalterhaftpflichtversicherung werden Schäden durch Kraftfahrzeuge in der Regel nicht übernommen. Wichtig ist dabei, dass die vom Veranstalter erlassenen Auflagen etwa zu Fahrzeuglänge, -breite und -höhe eingehalten werden.
Wer getrunken hat, sollte sein Auto in jedem Fall stehen lassen. Das gilt selbstverständlich nicht nur an Karneval. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. „Zudem verweigert die Kaskoversicherung in der Regel ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille die Zahlung“, sagt Boss. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann der Versicherer weniger oder gar nicht zahlen.
Auch verkleidet sollte man sich nicht ans Steuer setzen. Insbesondere Masken, die das Gesicht gänzlich bedecken, oder auch die für Piraten obligatorischen Augenklappen können die Sicht erheblich einschränken oder den Fahrer behindern.